Nach zwei Jahren erfolgloser Verhandlungen über die Ratifizierung der Istanbul-Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und von häuslicher Gewalt durch die Europäische Union drängte die Sozialdemokratische Fraktion heute im Plenum des Europäischen Parlaments auf eine Entschließung, um ein Gutachten beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu beantragen.

Christine Revault d'Allonnes-Bonnefoy, Verhandlungsführerin der S&D Fraktion für den Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, sagte dazu:

„Die Gewalt an Frauen ist in der ganzen EU nach wie vor unannehmbar hoch, aber einige Mitgliedsstaaten verweigern noch immer den EU-Ratifizierungsprozess. Das ist eine Schande, denn damit hätten wir einen einheitlichen Rechtsrahmen, um Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt besser zu schützen und zu unterstützen. So eine Situation können wir nicht akzeptieren. Deshalb hat das Europaparlament heute die Initiative ergriffen und den Europäischen Gerichtshof um seine Meinung über die aktuellen rechtlichen Probleme gefragt, die der Rat vorgebracht hat, und die unserer Ansicht nach lediglich als Vorwand dienen, um die Rechte der Frauen nicht zu verteidigen.“

Iratxe García Pérez, Verhandlungsführerin der S&D Fraktion für den Ausschuss für die Rechte der Frau, erklärte:

„Wir Sozialdemokraten dulden keine Gewalt gegen Frauen. Millionen Frauen in Europa leiden jeden Tag. In einigen Mitgliedsstaaten sehen wir derzeit Rückschläge bei den Frauenrechten und einen heftigen Widerstand gegen die Ratifizierung des Übereinkommens von Istanbul. Dies ist unsere letzte Chance vor dem Ende dieser Legislaturperiode des Europäischen Parlaments, um mitzureden und Druck auszuüben, damit das Thema weiterhin in eine fortschrittliche Richtung geht.“

Hinweis für die Redaktion:

Die EU hat das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und von häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) im Juni 2017 unterzeichnet. Leider haben weder die EU-Kommission noch der Rat Fortschritte bei der Ratifizierung gemacht. Deshalb hat das Europäische Parlament heute in einer Resolution mit einer breiten Mehrheit beschlossen, ein Gutachten des Europäischen Gerichtshofs zur Frage zu beantragen, ob der Beitritt zur Istanbul-Konvention gemäß dem Vorschlag des Rats mit den EU-Verträgen vereinbar ist. Der Antrag möchte eine Lösung der rechtlichen Probleme herbeiführen, die die Kommission und der Rat vorbringen, indem er den EuGH um ein Rechtsgutachten bezüglich der gewählten Rechtsgrundlage ersucht, die wir als unangemessen und ungerechtfertigt erachten.

Beteiligte Abgeordnete
Vorsitzende
Spanien