Die Sozialdemokratische Fraktion ist stolz auf die gute und ausgewogene Einigung über das EU-Legislativpaket zu den Eigenkapitalanforderungen für Banken, über das heute im Wirtschafts- und Währungsausschuss des Europäischen Parlaments abgestimmt wurde. Die von unserem Abgeordneten Jonás Fernández mit ausgehandelte Vereinbarung soll die Widerstandsfähigkeit der Banken in der EU bei künftigen wirtschaftlichen Schocks erhöhen und gleichzeitig zur ökologischen Wende und zur Erholung nach der Pandemie beitragen.

Das heutige Einvernehmen verdeutlicht den Standpunkt des Parlaments zu zwei Legislativvorschlägen, die von der Europäischen Kommission im Oktober 2021 vorgelegt wurden und die dazu dienen, die Eigenmittelverordnung (CRR) und die Eigenkapitalrichtlinie (CRD) zu ändern, um das internationale Basel-III-Abkommen in EU-Recht zu übertragen und die EU-Rechtsvorschriften weiter zu reformieren. Die im Ausschuss erzielte Einigung bildet das Mandat des Parlaments für die Verhandlungen mit den EU-Mitgliedstaaten.

Jonás Fernández, Berichterstatter des Parlaments für die Rechtsakte über Kapitalanforderungen und wirtschaftspolitischer Sprecher der Sozialdemokratischen Fraktion, sagte:

„Das heute im Wirtschafts- und Währungsausschuss des Parlaments erzielte Einvernehmen über den Standpunkt des Europäischen Parlaments zur Eigenkapitalrichtlinie und zur Eigenmittelverordnung sendet eine klare Botschaft: Einige der EU-Besonderheiten wurden übernommen, während das Europäische Parlament gleichzeitig fest entschlossen ist, das internationale Basel-III-Abkommen möglichst weitgehend in EU-Recht zu übertragen. Als Berichterstatter für die Sozialdemokratische Fraktion ist es mir gelungen, die Aufnahme zusätzlicher Abweichungen zu verhindern, die von anderen Fraktionen verteidigt wurden.

Basel III wurde von Jurisdiktionen auf der ganzen Welt ausgehandelt, um die Finanzstabilität weltweit zu stärken und die zunehmende Kluft zwischen Großbanken, die häufig interne Modelle zur Berechnung der Risikogewichte anwenden, und kleinen Banken, die Standardansätze verwenden, zu verringern. Die Einführung eines sogenannten Output-Floors, also einer Eigenmitteluntergrenze, wird helfen, diese Lücke zu schließen, indem die Risikogewichtung, die Großbanken im Rahmen ihrer internen Modelle anwenden können, gedeckelt wird. Die Versuche einiger Mitglieder, bestimmte Anlageklassen abweichend vom Basel-Abkommen dauerhaft von dieser Regelung auszunehmen, ist nur für Großbanken von Vorteil und gefährdet die Finanzstabilität sowie die Glaubwürdigkeit der EU als verlässlicher Verhandlungspartner in internationalen Foren. Folglich ist die deutliche Begrenzung einer etwaigen Verlängerung der Übergangsvorschriften auf maximal vier Jahre ein wichtiges Element in der Eigenmittelverordnung, die heute grünes Licht erhielt.

Die Einbeziehung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren (ESG) im Einklang mit den sozialdemokratischen Grundsätzen von sozialer Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit ist ein weiterer Punkt, der mich als Berichterstatter besonders freut. Wir konnten die ESG-Vorgaben verstärken, indem den Banken auferlegt wurde, Übergangspläne zur Bewältigung der ESG-Risiken zu erarbeiten mit der Zielvorgabe der EU, bis 2050 klimaneutral zu werden, als Schwerpunkt und indem Offenlegungspflichten eingeführt wurden. Daneben wurden ESG-Überlegungen auch in die Berechnung der Sicherheiten einbezogen, wodurch die Eigenkapitalanforderungen erhöht wurden.“

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