Nach zwei Tagen intensiver Verhandlungen haben das Europäische Parlament, die Mitgliedstaaten und die Kommission eine Einigung über die weltweit erste Verordnung über künstliche Intelligenz erzielt. Dies ist ein wichtiger Sieg für die S&D-Fraktion, die sich zudem unermüdlich dafür eingesetzt hat, dass die Verordnung die Grundrechte berücksichtigt.

Die S&D-Abgeordneten hatten maßgeblichen Anteil daran, dass Folgenabschätzungen für die Grundrechte in den Entwurf aufgenommen wurden. Demnach müssen Unternehmen, die Hochrisiko-KI-Systeme einsetzen, ermitteln, welche Risiken im jeweiligen Nutzungskontext auftreten können, welche Personen eventuell betroffen sind und welche Maßnahmen zur Eindämmung der Risiken ergriffen werden können.

Die S&D-Fraktion konnte unter anderem folgende Kernpunkte im Text verankern: die Ausweitung des Geltungsbereichs der Vorschriften auf den Schutz von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Umwelt, die Verpflichtung der Anbieter, dafür zu sorgen, dass ihr Personal über ausreichende KI-Kenntnisse verfügt, sowie die Verpflichtung von Unternehmen, die Hochrisiko-KI-Systeme am Arbeitsplatz einsetzen, die Arbeitnehmervertreter und die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu informieren, bevor die Systeme in Betrieb genommen werden.

Brando Benifei, sozialdemokratischer Mitberichterstatter des Europäischen Parlaments für die Verordnung über künstliche Intelligenz, sagte:

„Die Tatsache, dass wir uns geeinigt haben, ist für uns alle ein großer Erfolg. Wir beweisen heute, dass es möglich ist, Innovationen zu fördern und gleichzeitig das Wohlergehen der Menschen im Blick zu haben.

Die Festlegung klarer Regeln für leistungsstarke KI-Foundation-Modelle zeigt deutlich, dass Europa Sicherheit über Machtinteressen stellt. Es stimmt zwar, dass generative KI-Systeme die Kreativität fördern können, sie können aber auch zur Verbreitung von Fake News und Deepfakes beitragen, die Menschen schaden und unsere demokratischen Debatten gefährden können. Das EU-Parlament hat zu folgenden Punkten klar und deutlich Stellung bezogen: Wir wollten die Durchsetzbarkeit gewährleisten, und wir wollten sicherstellen, dass KI-Systeme die Vorschriften nicht umgehen können.

Künstliche Intelligenz wird die Arbeitswelt und den Arbeitsmarkt definitiv beeinflussen und definieren. Es ist praktisch unmöglich, die Entwicklung aufzuhalten. Im KI-Gesetz konnte die Anwendung künstlicher Intelligenz am Arbeitsplatz und ihre Beschäftigungsauswirkungen nicht vollumfänglich geregelt werden. Zur Lösung dieser Probleme sind gezieltere und spezifischere Initiativen nötig, etwa ein eigenes EU-Gesetz über KI am Arbeitsplatz. Auch wenn die neuen Vorschriften keine expliziten Regeln für den Einsatz künstlicher Intelligenz am Arbeitsplatz enthalten, wird doch auf die Notwendigkeit ihrer Regulierung hingewiesen.“

Was folgt als Nächstes?

Das Europäische Parlament und der Rat werden den vereinbarten Text förmlich annehmen, damit er ins EU-Recht eingegliedert werden kann. Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) und der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) des Europäischen Parlaments werden in ihren nächsten Sitzungen über die Vereinbarung abstimmen.

Beteiligte Abgeordnete
Delegationsleiter
Mitglied
Italien
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