Die Sozialdemokratische Fraktion im Europäischen Parlament begrüßt das Gleichstellungspaket der Europäischen Kommission als gute Nachricht im Kampf für die Rechte von Regenbogenfamilien. Nach geltendem EU-Recht sind die Mitgliedstaaten – außer in Bezug auf das Aufenthaltsrechtsrecht innerhalb der EU – nicht dazu verpflichtet, die in einem anderen Mitgliedstaat festgestellte Elternschaft eines Kindes anzuerkennen, was eine verbreitete Diskriminierung von Regenbogenfamilien zur Folge hat. Der Verordnungsvorschlag der Kommission stärkt und schützt die Rechte gleichgeschlechtlicher Eltern und ihrer Kinder, indem er sicherstellt, dass Eltern, die in einem EU-Mitgliedstaat als solche anerkannt sind, auch in allen anderen EU-Ländern Anerkennung finden.

Gaby Bischoff, Vizevorsitzende der Sozialdemokratischen Fraktion, sagte:

„Das Gleichstellungspaket wird das Rechtsvakuum für Regenbogenfamilien beenden und ihnen stattdessen die dringend notwendige Rechtssicherheit geben, falls sie sich entschließen sollten, in einem anderen EU-Land zu leben. Durch die Verordnung werden die Rechte von Kindern aus Regenbogenfamilien geschützt, denen nach geltendem Recht der Anspruch auf medizinische Versorgung, Bildung und Freizügigkeit streitig gemacht werden kann. Angesichts der vielen Rückschritte, die Regierungen wie die in Polen und Ungarn im Bereich LGBTIQ+-Rechte vorgenommen haben, setzt sich die Sozialdemokratische Fraktion mit aller Kraft dafür ein, die in dem Paket enthaltenen Vorschläge zu stärken und dafür zu sorgen, dass wir die Rechte von Regenbogenfamilien in jedem Winkel Europas als führende Kraft verteidigen.“

Marc Angel, sozialdemokratischer Ko-Vorsitzender der fraktionsübergreifenden Arbeitsgruppe LGBTIQ+ im Europäischen Parlament, sagte:

„Nach Prüfung zahlreicher Fälle durch den Europäischen Gerichtshof hat die Europäische Kommission endlich einen Vorschlag für EU-weite Rechtsvorschriften vorgelegt, die sicherstellen sollen, dass alle EU-Mitgliedstaaten eine festgestellte Elternschaft gegenseitig anerkennen. Die Anerkennung unterschiedlicher Familienformen hilft jedem Mitglied der Gesellschaft und spricht niemandem bestehende Rechte ab. Dabei geht es nicht nur um die Rechte von LGBTIQ+-Personen, sondern auch um die von Kindern sowie der Bürgerinnen und Bürger der EU, die von einigen nationalistischen und populistischen Regierungen ganz offen missachtet werden. Die Europäische Kommission ist für den Schutz der europäischen Werte verantwortlich. Der heute vorgelegte Vorschlag für eine EU-Verordnung ist ein wichtiger Schritt zum Schutz der Rechte von Regenbogenfamilien in der EU.“

Beteiligte Abgeordnete
Vizevorsitzende
Deutschland
Mitglied
Luxemburg