Das Europäische Parlament forderte heute, dass die Wähler und Wählerinnen bei den Europawahlen einen zweiten Stimmzettel erhalten, um ihnen die Möglichkeit zu geben, für eine EU-weite Kandidatenliste zu stimmen. Da die gesamteuropäischen Listen von den Kandidatinnen und Kandidaten angeführt werden, die die Nominierung für das Amt des Kommissionspräsidenten anstreben, bestätigt die heutige Abstimmung das Bekenntnis des Parlaments zum Spitzenkandidaten-Prinzip bei den Europawahlen.

Domènec Ruiz Devesa (Sozialdemokratische Fraktion) führte die Verhandlungen über die Reformen, die durch ein Reißverschlusssystem auch ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis für die europäische Liste gewährleisten und die Wahlen zugänglicher machen, indem die Rechte von Wählerinnen und Wählern mit Behinderungen gestärkt werden.

Die Sozialdemokratische Fraktion im Europäischen Parlament fordert die EU-Regierungen auf, den Forderungen des Parlaments nachzukommen, die auch die Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger in der Konferenz zur Zukunft Europas widerspiegeln, und den Reformen zuzustimmen, die die Demokratie in der EU stärken werden.

Domènec Ruiz Devesa, Berichterstatter für die europäische Wahlreform und Sprecher der S&D Fraktion für konstitutionelle Fragen, sagte dazu:

„In einer historischen Abstimmung hat sich das Europäische Parlament dafür entschieden, die Demokratie zu stärken und unsere Wahlen in ihrem Wesen europäischer zu machen. Durch diese Wahlreformen werden wir in der Lage sein, die europäischen politischen Parteien zu stärken und ihre Sichtbarkeit in der Öffentlichkeit zu erhöhen. Gleichzeitig werden wir den Wählerinnen und Wählern mit einem zweiten Stimmzettel, um Kandidaten und Kandidatinnen für eine EU-weite Liste auszuwählen, mehr Macht geben.

Wir wollen die Debatte um die Europawahl von der Innenpolitik wegbringen und die europäische Agenda in den Mittelpunkt des EU-Wahlkampfs stellen. Mit einem zweiten Stimmzettel, der die Logos europäischer politischer Einheiten zeigt, und mit europäischen Listen, die von den Kandidatinnen und Kandidaten für das Amt des Kommissionspräsidenten angeführt werden, stärken wir die Legitimität unserer Wahlen und die demokratische Rechenschaftspflicht in der EU. Nach dieser Abstimmung ist es nun an der Zeit, dass die Regierungen im Rat unseren Forderungen nach einer Änderung des EU-Wahlrechts nachkommen und rasch handeln, um sicherzustellen, dass die Reform noch vor den nächsten Wahlen umgesetzt wird.“

Hinweis für die Redaktion

Das Europäische Parlament hat ein besonderes Initiativrecht nach Art. 223 AEUV. Nach dem Vorschlag des Parlaments nimmt der Rat mit Einstimmigkeit seine eigenen Änderungen vor der endgültigen Zustimmung des Europäischen Parlaments an. Für das Inkrafttreten des Gesetzes ist zudem die Ratifizierung durch alle Mitgliedsstaaten erforderlich.

Beteiligte Abgeordnete
Koordinator
Spanien