Die Sozialdemokratische Fraktion im Europäischen Parlament enthielt sich heute bei der Schlussabstimmung über das europaweite private Altersvorsorgeprodukt (PEPP), da der endgültige Kompromiss keinen wirklich gesamteuropäischen Ansatz enthält und das Genehmigungsverfahren auf der nationalen Ebene belässt. In den interinstitutionellen Verhandlungen konnte das Europäische Parlament unter Anführung der S&D Fraktion aber immerhin einige Verbesserungen beim Verbraucherschutz im Rahmen des PEPP durchsetzen.

Das PEPP ist Teil der sogenannten dritten Säule der privaten Altersvorsorge, nach der ersten Säule der staatlichen Pensionsvorsorge und der zweiten Säule der betrieblichen Altersversorgung. Die S&D Fraktion wird den weiteren Ausbau und die Stärkung der ersten und zweiten Säule weiterhin vorrangig betreiben, um für alle Bürgerinnen und Bürger einen sicheren und nennenswerten sozialen Schutz im Alter zu bieten.

Die Wirtschafts- und Währungssprecherin der Sozialdemokratischen Fraktion, Pervenche Berès, sagte dazu:

„Das Ergebnis des neuen europaweiten privaten Altersvorsorgeprodukts ist weit von unseren Forderungen als Sozialdemokratische Fraktion entfernt. Wir sind besorgt über die zweitrangige Rolle der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung, die in den Verhandlungen durch den Ministerrat nicht gestärkt, sondern sogar herabgesetzt wurde. Diesem Text zufolge können Pensionsprodukte schon als europaweite Produkte gelten, wenn sie in zwei Ländern angeboten werden. Nach dem derzeitigen Stand ist das PEPP lediglich eine gestrichene Wand, die schlecht gebaut ist.“

Der sozialdemokratische Vorsitzende des Wirtschafts- und Währungsausschusses, Roberto Gualtieri, sagte:

„Wir haben einige Verbesserungen beim Verbraucherschutz erreicht, vor allem die Obergrenze von 1% für Gebühren für das Basis-PEPP und die Beratungspflicht. Die Sozialdemokratische Fraktion führte das Verhandlungsteam des Europaparlaments gegen den Widerwillen der Mitgliedsstaaten zur Erreichung dieser Ziele. Der mangelnde Ehrgeiz der Mitgliedsstaaten hat den gesamteuropäischen Charakter des Produkts eingeschränkt, weshalb wir entschieden haben, uns bei der Schlussabstimmung über den Gesamtbericht zu enthalten. Einmal mehr hat der Rat die Chance verpasst, bei diesem Dossier eine europäische Sichtweise zu zeigen, wie schon bei anderen wichtigen Dossiers in den letzten Monaten wie der Europäischen Marktinfrastrukturverordnung EMIR 2.2 und der Überprüfung der Europäischen Aufsichtsbehörden.“