Die Europäische Union hat einen neuen Schritt zur Bekämpfung und Verhütung aller Formen von Gewalt gegen Frauen gesetzt. Gestern abend haben die Ausschüsse des Europäischen Parlaments für bürgerliche Freiheiten bzw. für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter mit großer Mehrheit grünes Licht für die Ratifizierung der Istanbul-Konvention des Europarats durch die Europäische Union gegeben.

 

Die sozialdemokratische Mitberichterstatterin des Europäischen Parlaments, Christine Revault d’Allonnes-Bonnefoy, sagte dazu:

„Der Bericht über den Beitritt der EU zur Istanbul-Konvention wurde mit großer Mehrheit angenommen, und ich möchte meinen Kolleginnen und Kollegen für ihre große Unterstützung herzlich danken.

Der Beitritt der EU wird einen kohärenten rechtlichen Rahmen für die Bekämpfung von Gewalt an Frauen bereitstellen – von der Verhütung bis zur Unterstützung für alle Opfer. Die Zeit wird knapp, wenn man bedenkt, dass ein Drittel aller Frauen in Europa körperliche oder sexuelle Gewalt erlebt haben.

Ich bin stolz auf diesen Bericht, der nun besagt, dass die Verweigerung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und den damit verbundenen Rechten, einschließlich sicherer und legaler Abtreibung, Gewalt gegen Frauen darstellt. Ich werde mich stets dafür einsetzen, sicherzustellen, dass Frauen die Wahl und die Kontrolle über ihren Körper haben; ansonsten ist es geschlechtsspezifische Gewalt. Dafür habe ich monatelang gekämpft, und ich bin froh, dass es in diesem Bericht angenommen wurde.“

 

Die S&D Fraktionssprecherin für Frauenrechte, Iratxe García Pérez, fügte hinzu:

„33% der europäischen Frauen haben Gewalt in der einen oder anderen Form erlitten, häusliche oder sexuelle Gewalt, Belästigung am Arbeitsplatz, usw. Eine Gesellschaft, in der die Hälfte der Bevölkerung ständig der Gefahr ausgesetzt ist, Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt zu werden, erfordert, dass wir alle Verantwortung übernehmen und daran arbeiten, diese Ungerechtigkeit zu beseitigen.

Es ist sehr wichtig, dass die Europäische Union dem Übereinkommen von Istanbul so bald wie möglich beitritt, weil es das erste beschlossene und rechtlich verbindliche Instrument ist und den umfassendsten internationalen Vertrag darstellt, um gegen Gewalt an Frauen als ernste Verletzung der Menschenrechte vorzugehen.

Ebenfalls notwendig ist aber ein verbindlicher Rechtsakt der EU, um zu gewährleisten, dass die gesetzlichen, vorbeugenden und korrektiven Maßnahmen der Istanbul-Konvention Teil des Rechtssystems der Mitgliedsstaaten werden, und dass der Europäische Gerichtshof die Befugnis hat, Recht zu sprechen.“

Beteiligte Abgeordnete
Vorsitzende
Spanien