Immer mehr Städte in Europa versuchen, Beschränkungen für stark verschmutzende Fahrzeuge einzuführen. Die Durchsetzung dieser Maßnahmen ist jedoch schwierig, solange diese Fahrzeuge weiter ungehindert durch die Städte fahren.

Heute haben die sozialdemokratischen Mitglieder im Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments für die Ausweitung des Rahmens für den europäischen Informationsaustausch auf Städte gestimmt, die Luftreinhaltezonen eingerichtet haben.

Dies ist Teil eines Gesetzesvorschlags zur Verbesserung der Kompatibilität zwischen den verschiedenen nationalen elektronischen Mautsystemen und zur Erleichterung des Informationsaustauschs über Fahrer, die die Maut in einem anderen EU-Land nicht zahlen.

Die Sprecherin der Sozialdemokratischen Fraktion für dieses Dossier, Olga Sehnalová, sagte dazu:

„Der überarbeitete Richtlinienvorschlag soll endlich den Einsatz des europäischen elektronischen Mautdienstes herbeiführen, mit dem die Fahrer nur ein einziges Erfassungsgerät brauchen werden, um in der ganzen EU Maut zu zahlen. Bisher sind die Mitgliedsstaaten nicht in der Lage, unbezahlte Mautgebühren von ausländischen Fahrern einzutreiben. Das wird sich nun ändern, da die überarbeitete Richtlinie einen Mechanismus schafft, der dies ermöglicht.

Außerdem enthält der Bericht ein Hauptziel unserer Fraktion: Sollte jemand in städtischen Gebieten keine Mautgebühren zahlen, können die örtlichen Behörden künftig die für die Durchsetzung der Zahlung notwendigen Informationen austauschen.“

Die für Fragen der Nachhaltigkeit zuständige Vizevorsitzende der S&D Fraktion, Kathleen Van Brempt, sagte:

„Die Luftqualität in den Städten ist ein großes Anliegen für unsere Bürgerinnen und Bürger. Als Folge der Luftverschmutzung* sterben in der Europäischen Union jedes Jahr rund eine halbe Million Menschen vorzeitig, und Tausende – zumeist die Schwächsten – leiden an Atemwegserkrankungen.

Die Städte versuchen, dies durch die Einrichtung von Luftreinhaltezonen zu bewältigen, zu denen nur besonders saubere Fahrzeuge Zugang haben. Sie haben jedoch große Schwierigkeiten bei der Abstrafung ausländischer Fahrzeuge, die die Vorschriften nicht beachten, weil es keine Rechtsgrundlage für grenzüberschreitenden Datenaustausch gab. Durch die Ausweitung des Geltungsbereichs der Richtlinie von Straßenbenutzungsgebühren auf Strafgelder für umweltverschmutzende Autos in Luftreinhaltezonen wird dieses Problem gelöst und die Durchsetzung der Vorschriften für den Zugang zu Luftreinhaltezonen sichergestellt werden.“

* Die neuesten Daten stammen aus dem Jahr 2014, als die Luftverschmutzung in den 28 EU-Mitgliedsländern 502.351 vorzeitige Todesfälle verursachte. Quelle: Bericht Nr. 13/2017 der Europäischen Umweltagentur über die Luftqualität in Europa („Air quality in Europe“), S. 57-58.

 

Beteiligte Abgeordnete
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Mitglied
Belgien