Die Sozialdemokratische Fraktion im Europäischen Parlament fühlt sich der Erfüllung der Versprechen, die beim COP21-Klimagipfel in Paris abgegeben worden sind, stark verpflichtet. Die S&D Fraktion drängt auf ehrgeizige, verbindliche Zielvorgaben zur Verringerung der Treibhausgasemissionen und auf präzisere Mechanismen für die Emissionsüberwachung und -berichterstattung. Bei der Lastenteilungsverordnung war der EU-Rat jedoch nicht bereit, sich der ambitionierten Position des Parlaments anzunähern, die von der S&D und anderen progressiven Fraktionen ausverhandelt worden ist.

Heute stimmte das Europaparlament über zwei wichtige Verordnungen ab, über die mit dem EU-Rat bereits eine Einigung erzielt wurde.

Die Sozialdemokratische Fraktion konnte der Vereinbarung über die Lastenteilungsverordnung nicht zustimmen, weil diese den Erfordernissen nicht gerecht wird. Diese Verordnung deckt 60% der Treibhausgasemissionen der EU ab, einschließlich der Bereiche Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft und Müll. Der vorgezeichnete Weg zur Minderung der Emissionen um 30% bis zum Jahr 2030 in den nicht vom EU-Emissionshandelssystem erfassten Sektoren ist nicht realistisch genug, um das von den Vereinten Nationen geforderte Ziel zu erreichen, den globalen Temperaturanstieg auf deutlich unter 2°C über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen.

Durch die zweite Verordnung werden die Treibhausgasemissionen und deren Abbau aufgrund von Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (LULUCF) in den klima- und energiepolitischen Rahmen 2030* einbezogen werden. Diese Verordnung erhielt die Unterstützung unserer Fraktion, da das Endresultat die Mindestnormen enthält, die wir während der Verhandlungen gefordert haben.“

 

Paul Brannen, der in der Sozialdemokratischen Fraktion für das LULUCF-Dossier zuständig ist, sagte dazu:

„Unsere Fraktion hat ihre roten Linien eingehalten: Der Referenzzeitraum liegt klar in der Vergangenheit, und Feuchtgebieten wird eine entscheidende Bedeutung zuerkannt.

Wir haben es auch geschafft, Anreize für die Verwendung langlebiger Holzerzeugnisse – wie Ingenieurholzprodukte – in der Bauwirtschaft zu schaffen. Diese Verordnung bedeutet, dass die Art und Weise, wie wir unser Land nutzen, als entscheidend im Kampf gegen den Klimawandel anerkannt wird.“

 

Miriam Dalli, Umweltsprecherin der S&D Fraktion und Verhandlungsführerin für die Lastenteilungsverordnung, sagte:

„Die EU hat die Gelegenheit verpasst, eine globale Führungsrolle zu übernehmen.

Das mangelnde Engagement der Mitgliedsstaaten, um den Verpflichtungen wirklich nachzukommen, die wir in Paris gemeinsam eingegangen sind, ist sehr enttäuschend. Sie haben sich zuviel Flexibilität gegeben, was bedeuten könnte, dass sie die Ziele, die wir erreichen müssen, verfehlen werden.

In Paris haben wir alle zugestimmt, unser Möglichstes zu tun, um den Temperaturanstieg auf 1,5°C über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Die Mitgliedsstaaten haben aber keine Führerschaft gezeigt, um ihrer Verantwortung gerecht zu werden, trotz aller wissenschaftlichen Beweise für die Phänomene, die wir erleben werden, falls wir die gesteckten Ziele nicht erreichen.“

 

* Hinweis für die Redaktion

LULUCF ist eine Verbuchungskategorie für Treibhausgasemissionen innerhalb des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC). Sowohl die Emissionen (z.B. durch Abholzung oder Landwirtschaft) als auch deren Abbau (CO2-Aufnahme durch Vegetation und Böden) werden unter dieser Kategorie erfasst. Derzeit müssen die EU und ihre Mitgliedsländer den LULUCF-Sektor nach dem Kyoto-Protokoll verbuchen, was die EU und jeden einzelnen ihrer Mitgliedsstaaten einschränkt und zwingt, sicherzustellen, dass dieser Sektor keine zusätzlichen Emissionen verursacht. Das Kyoto-Protokoll läuft jedoch Ende 2020 aus.