Nach einer Plenardebatte und der Abstimmung über den Umsetzungsbericht für die Europäische Schutzanordnung sagte die Menschenrechtssprecherin der Sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament, Soraya Post:

„Es ist beschämend, dass die Europäische Schutzanordnung bisher erst sieben Mal genutzt wurde, obwohl Zehntausende Menschen nationalen Schutz vor Gewalt benötigen. Offensichtlich haben weder die Kommission noch die Mitgliedsstaaten ihre Verantwortung ernstgenommen. Sieben Jahre nach der Schaffung der Europäischen Schutzanordnung wissen weder die Beamten noch die Opferorganisationen oder die Opfer selbst, dass sie ihre nationale Schutzanordnung mitnehmen können, wenn sie ins Ausland reisen oder umziehen.

Wir fordern die Kommission und die Mitgliedsstaaten auf, dafür zu sorgen, dass die Opfer und Fachleute mit Kontakten zu den Opfern über die Europäische Schutzanordnung informiert sind und wissen, wie sie funktioniert. Diese Richtlinie muss in den Mitgliedsstaaten vollständig umgesetzt werden, und geschlechtsspezifische Gewalt muss in der EU-Sicherheitsagenda eine Priorität sein. Jeder Mensch hat das Recht, frei von Gewalt und Angst zu leben.“

 

Iratxe García Pérez, S&D Fraktionssprecherin für Frauenrechte und Geschlechtergleichstellung, sagte:

„Jede dritte Frau in Europa hat Gewalt erlitten. Das Mindeste, was wir tun können, ist, sicherzustellen, dass Gewaltopfer geschützt werden, zu Hause ebenso wie im Ausland. Die Kommission und die Mitgliedsstaaten müssen offensichtlich ihre Bemühungen verstärken und zeigen, dass sie die Rettung von Menschenleben ernstnehmen.“

 

Hinweis für die Redaktion:

Die Richtlinie 2011/99/EU über die Europäische Schutzanordnung führt einen Mechanismus für die gegenseitige Anerkennung von Schutzmaßnahmen für Verbrechensopfer ein. Sie trat im Januar 2011 in Kraft und musste von den Mitgliedsstaaten (außer Dänemark und Irland) bis Januar 2015 umgesetzt werden. Die Richtlinie enthält eine Revisionsklausel, wonach die Kommission bis Januar 2016 dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Anwendung der Richtlinie vorlegen muss. Bislang hat sie das nicht getan.

Beteiligte Abgeordnete
Vorsitzende
Spanien