Mehr als 700.000 Passagiere sind von der Streichung von 20.000 Flügen durch die irische Fluggesellschaft Ryanair betroffen. Die meisten von ihnen haben gemäß der geltenden Fluggastrechte-Verordnung keinen Anspruch auf Entschädigung, da ein derartiger Anspruch nur bei Stornierungen weniger als 14 Tage vor Abflug gilt.

Heute Abend wird das Europäische Parlament in einer Plenardebatte die EU-Kommission zu diesem Thema befragen. Die Sozialdemokratische Fraktion möchte sicherstellen, dass das Unternehmen die EU-Vorschriften einhält, und außerdem fragen, ob die geltende Fluggastrechte-Verordnung ausreichend ist oder verbessert werden sollte.

 

Der verkehrspolitische Sprecher der Sozialdemokratischen Fraktion, Ismail Ertug, sagte dazu:

„Das Geschäftsmodell von Ryanair wirft eine Reihe von Fragen auf. Hält die Fluggesellschaft die Vorschriften über die Rechte von Passagieren ein? Klärt sie ihre Kundinnen und Kunden ausreichend über deren Rechte auf? Berichte von Reisenden legen das Gegenteil nahe. Auch über ihre Arbeitnehmer machen wir uns Sorgen, denn die Streichungen bedeuten massive Einkommensverluste für das Personal, das nur bezahlt wird, wenn das Flugzeug abhebt.

Offensichtlich will sich Ryanair auf Kosten der Passagiere und der Mitarbeiter aus dieser selbstverschuldeten Krise befreien. Die Kommission muss erklären, was sie tut, um eine derart eklatante Verletzung der geltenden Passagierrechte zu verhindern, und wie sie gegen die zweifelhaften Methoden und Geschäftsmodelle von Billigfliegern vorgehen will, um die Sicherheit und gute Arbeitsbedingungen im europäischen Luftverkehr sicherzustellen.“