EU erleichtert Zugang zu Webseiten für Menschen mit Behinderungen

Bürgerinnen und Bürger mit Behinderungen, einschließlich z.B. älterer Menschen, werden dank eines heute im Europäischen Parlament in Straßburg angenommenen EU-Gesetzes leichter Zugang zu den meisten Internetseiten des öffentlichen Sektors und zu mobilen Anwendungen haben.

Der für dieses Thema zuständige Vizevorsitzende der Sozialdemokratischen Fraktion, Josef Weidenholzer, sagte dazu:

„Es hat ein Weilchen gedauert, eine endgültige Einigung zu erreichen, aber wir haben es geschafft. Diese Richtlinie ist ein wichtiger Schritt hin zu einer digitalen Gesellschaft ohne Ausgrenzung. Sie wird gewährleisten, dass Websites öffentlicher Stellen und Verwaltungen sowie mobile Apps für alle zugänglich sind.

Heute zeigen wir, dass die EU Gutes und Positives für ihre Bevölkerung leistet. Wir leben in einem digitalen Zeitalter. Alle Bürgerinnen und Bürger – also auch Seh- und Hörbehinderte und Menschen mit anderen Behinderungen – müssen beim Zugang zu Informationen gleich behandelt werden. Manchmal kann ein einziger Klick auf einem Computer-Bildschirm oder ein sprachgesteuerter Befehl einen Riesenunterschied ausmachen.“

Die S&D Fraktionssprecherin für Fragen des Binnenmarktes, Evelyne Gebhardt, fügte hinzu:

„Diese Richtlinie ist ein erster Schritt. Wir hoffen, diesen Vorschlag auf öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten und wichtige Websites im Privatsektor ausweiten zu können.“