Die Koordinatoren im Fischereiausschuss des Europäischen Parlaments haben heute mehrheitlich (EVP, ALDE, EFDD und Grüne/EFA dafür, S&D und EKR dagegen) beschlossen, die Einspruchsfrist gegen die delegierte Verordnung zur Erstellung eines Rückwurfplans für bestimmte Fischereien auf Grundfischarten in der Nordsee und in den Unionsgewässern der ICES-Division Iia zu verlängern. Diese Verordnung, die die Einzelheiten für die Umsetzung der Anlandeverpflichtung präzisiert, ist ein Eckpfeiler der Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP).

Ulrike Rodust, Koordinatorin der Sozialdemokratischen Fraktion für den Fischereiausschuss und Berichterstatterin des Europäischen Parlaments für die Grundverordnung der Fischereireform, verurteilt diesen Beschluss, weil er den Fischern die Rechtssicherheit nimmt und den Zielen der GFP-Reform zum Schaden der Fischbestände entgegenwirkt.

Die delegierte Verordnung ist am 22. Oktober 2015 veröffentlicht worden. Das Parlament hat zwei Monate Zeit, um Einspruch einzulegen oder eine Verlängerung der Frist um weitere zwei Monate zu verlangen.

Ulrike Rodust sagte dazu:

„Wir kritisieren, dass die Kommission die delegierte Verordnung sehr spät vorgelegt hat, da die Anlandeverpflichtung schon ab 1. Januar 2016 gelten wird. Wir haben der Kommission sehr klar gemacht, dass diese Arbeitsmethode nicht toleriert werden kann. Die Verlängerung bedeutet, dass die Fischer mindestens weitere zwei Monate lang Rechtsunsicherheit haben werden. Die heutige Entscheidung ist ohne stichhaltige Gründe getroffen worden und zeigt mangelndes Verantwortungsbewusstsein gegenüber den Fischern und den Grundsätzen der Fischereireform.“