Die heute vom Europäischen Parlament angenommenen Rechtsvorschriften über die Anerkennung öffentlicher Urkunden werden das Leben für Bürgerinnen und Bürger, die in ein anderes EU-Land ziehen, leichter machen. Das neue Gesetz vereinfacht die Verfahren für den Nachweis der Echtheit von Urkunden wie Heirats- oder Geburtsurkunden. Die Sozialdemokratische Fraktion unterstützt diesen Schritt, fordert aber einen Nachfolgevorschlag, nämlich die Anerkennung des Inhalts von öffentlichen Urkunden. Das würde sicherstellen, dass nicht nur heterosexuelle Ehen, sondern auch gleichgeschlechtliche Ehen und Lebenspartnerschaften anerkannt werden, wenn EU-Bürger in ein anderes EU-Land ziehen.

Die sozialdemokratische Berichterstatterin des Europaparlaments, Mady Delvaux, sagte dazu:

„Diese neuen Regeln sollten das Leben von Millionen Europäern erleichtern, die in einem anderen EU-Land leben. Derzeit müssen diese Bürger unnötige Belastungen ertragen, wenn sie versuchen, die Anerkennung von Urkunden aus ihrem Heimatland durch ihr neues Land zu erreichen. In Zukunft werden Urkunden über die Fähigkeit, eine Ehe oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft einzugehen, sowie Dokumente, die bescheinigen, dass die betreffende Person keinen Eintrag im Strafregister hat, in anderen Mitgliedsstaaten ohne weitere Legalisationsprozeduren akzeptiert. Diese neuen Rechtsvorschriften werden den Bürgern Geld und Zeit sparen.

Die neuen Regeln bedeuten auch, dass die EU-Bürger nicht mehr für teure offizielle Übersetzungen offizieller Urkunden zahlen müssen. Mehrsprachige Standardformulare, die den nationalen Dokumenten als Anlage beigefügt werden, werden die beglaubigten Übersetzungen ersetzen.

Das ist ein guter Ausgangspunkt und sollte das Leben der EU-Bürger erleichtern. Wir sind jedoch der Ansicht, dass der Geltungsbereich noch ausgeweitet werden sollte, vor allem auf Dokumente, die für Unternehmen relevant sind, Behindertenausweise, Zeugnisse und Ausbildungsnachweise. Wir wollen außerdem, dass der Inhalt von öffentlichen Dokumenten anerkannt wird. Nur dann können wir gewährleisten, dass grenzübergreifende Eheschließungen so unkompliziert sind wie jene innerhalb eines Mitgliedsstaates, und dass der Status von EU-Bürgern in Lebenspartnerschaften oder gleichgeschlechtlichen Ehen in jedem anderen EU-Staat anerkannt wird. Wir werden die Kommission weiter drängen, Vorschläge zu dieser Frage vorzulegen.“