Die Fischereibranche in Europa sollte sich auf stabile Ressourcen in einer gesunden Umwelt verlassen können und dabei die wirtschaftlichen und sozialen Aspekte einer nachhaltige Entwicklung berücksichtigen. Unsere Verantwortung endet nicht an den europäischen Grenzen: Wir tragen auch Verantwortung für die Weltmeere. Mit der
2013 vorgenommenen Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) wurden neue
Normen  eingeführt,  um  den  Erwartungen  der  Europäer  an  die  Fischerei  auch  im Hinblick auf eingeführte Ware gerecht zu werden. Um die Ziele der GFP-Reform zu erreichen, muss die Fischereibranche vorausschauend und gemeinsam mit den beteiligten Akteuren reguliert werden, wobei Instrumente wie das Mitgesetzgebungsverfahren und die Regionalisierung sowie die bestehenden Rechtsrahmen und Kontrollmaßnahmen verwendet werden und alle beteiligten Akteure einbezogen werden müssen.

Es darf nicht vergessen werden, dass die GFP ihre Wurzeln in der GAP hat und es das Ziel beider ist, mit Hilfe öffentlicher Interventionen die Versorgung der Europäer mit Lebensmitteln und die Unabhängigkeit von Lebensmitteinfuhren sicherzustellen.   In einem freien Markt kann es aufgrund des weltweiten Wettbewerbs zu Schwierigkeiten hinsichtlich der Unabhängigkeit von Lebensmitteinfuhren kommen. Da es in beiden Politikbereichen im Hinblick auf die politische Autonomie mehr strategische Herausforderungen denn je gibt, ist eine sorgfältige staatliche Regulierung erforderlich. Durch unsere entschiedene Gegenwehr wurde der wirtschaftsliberal ausgerichtete Versuch, die Fischereirechte zu privatisieren, verhindert. Wir werden derartige Bestrebungen auch weiterhin bekämpfen. Ein kohärenter regulatorischer Ansatz hinsichtlich der Sicherheit der Versorgung mit Fischereierzeugnissen muss auch in Bezug auf den internationalen Handel angestrebt werden.

Mit einer nachhaltigen Entwicklung sollen die menschlichen Entwicklungsziele erreicht und gleichzeitig die Fähigkeit der natürlichen Systeme aufrechterhalten werden, weiterhin die natürlichen Ressourcen und Ökosystemleistungen bereitzustellen, von denen Wirtschaft und Gesellschaft abhängig sind. Die nachhaltige Entwicklung kann mit Hilfe von drei Vektoren beschrieben werden, die sich auf Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft beziehen. Keiner der Vektoren hat hier Vorrang vor den anderen beiden. Alle Maßnahmen müssen also machbar (Umwelt contra Wirtschaft), zulässig (Umwelt contra Gesellschaft) und gerecht (Wirtschaft contra Gesellschaft) sein.

Werden Entscheidungen gefällt,, muss das gesamte vorhandene Wissen genutzt werden.