Die EU-Innenminister haben sich heute bei ihrem Treffen in Luxemburg auf eine Solidaritätserklärung geeinigt, die einen freiwilligen Verteilungsmechanismus für Flüchtlinge, insbesondere für Seenotrettungsfälle, und Verhandlungspositionen für die Screening- und Eurodac-Verordnungen beinhaltet.

Die Sozialdemokratische Fraktion begrüßt diesen wichtigen Fortschritt, fordert den Rat jedoch nachdrücklich auf, die Unausgewogenheit in der Vereinbarung zwischen den verbindlichen Regeln für Überprüfungsverfahren und die Eurodac-Datenbank einerseits und der Freiwilligkeit des Verteilungsmechanismus andererseits anzugehen. Das Abkommen sollte in keiner Weise die im neuen Migrations- und Asylpakt enthaltene Solidaritätssäule untergraben. Das ist für die Sozialdemokratische Fraktion ein grundlegender Aspekt, um langfristige nachhaltige Lösungen für unerwartete zukünftige Krisen wie die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine zu finden.

Die EU-Kommissarin für Inneres, Ylva Johansson, sagte, die Einzelheiten der Solidaritätserklärung würden in den kommenden Tagen ausgearbeitet.

Birgit Sippel, innenpolitische Sprecherin der S&D Fraktion, sagte dazu:

„Die Solidaritätserklärung kann ein wichtiger Schritt zur gegenseitigen Vertrauensbildung zwischen den EU-Mitgliedsstaaten sein. Die Einigung kann jedoch nur der Anfang einer Lösung sein. Die Debatten der nationalen Regierungen über eine Asylreform sind dermaßen festgefahren, dass schon eine freiwillige, rechtlich nicht bindende Erklärung für den Rat ein erheblicher Fortschritt ist. Das mag für manche enttäuschend sein, dennoch ist es wichtig, jetzt darauf aufzubauen. Die französische Ratspräsidentschaft wirbt für ein Gleichgewicht zwischen Verantwortung und Solidarität, das nur erreicht werden kann, wenn beide Elemente auf der gleichen gesetzlichen Ebene stehen. Das ist bei dieser Vereinbarung jedoch nicht der Fall. Ein mögliches neues Screening-Verfahren und die Überarbeitung der Eurodac-Datenbank für Asylbewerber wären Verordnungen, die alle EU-Staaten verbindlich umsetzen müssten. Der Solidaritätsmechanismus basiert bisher hingegen nur auf einer freiwilligen Absichtserklärung ausgewählter Mitgliedsstaaten, die rechtlich nicht durchsetzbar ist und damit auf wackligen Beinen steht.

Die Unausgewogenheit der gewählten Rechtsmittel wird im Parlament auf Widerstand stoßen und muss im Rat so schnell wie möglich angegangen werden, um die Asylreform noch in dieser Legislaturperiode umzusetzen. Zusätzlich zur Solidaritätserklärung können auch die Erfahrungen helfen, die wir mit Geflüchteten aus der Ukraine machen. Auch wenn nicht alles reibungslos verläuft, hat sich doch gezeigt, dass ein offener und solidarischer Umgang mit Geflüchteten in der EU möglich ist. Hier gilt es, die richtigen Lehren aus der Integration in unsere Gesellschaft, einschließlich Ausbildung und Arbeitsmarkt, zu ziehen und sie auf alle schutzbedürftigen Menschen anzuwenden.“

Beteiligte Abgeordnete
Koordinatorin
Deutschland