Anlässlich des Internationalen Tages zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen fordert die Sozialdemokratische Fraktion im Europäischen Parlament die Europäische Kommission auf, Wort zu halten und endlich eine starke Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung aller Formen von Gewalt gegen Frauen und Mädchen vorzulegen.

Die S&D Fraktion fordert, dass die Europäische Union Gewalt gegen Frauen und Mädchen im Verbrechenskatalog des EU-Vertrags als schweres Verbrechen mit grenzüberschreitender Dimension anerkennt und endlich der Istanbul-Konvention beitritt, die der umfassendste internationale Vertrag zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen ist. Nachdem jahrelang keine einstimmige Einigung erzielt wurde, sollte der Rat nun mit qualifizierter Mehrheit über den Beitritt der EU zur Istanbul-Konvention entscheiden.

Maria Noichl, Koordinatorin der Sozialdemokratischen Fraktion im Ausschuss für Frauenrechte und Geschlechtergleichstellung, sagte dazu:

„Millionen Frauen erleiden in Europa jeden Tag körperliche oder sexuelle Gewalt, oft durch Partner oder Ex-Partner. Während der Pandemie haben die Fälle von Gewalt gegen Frauen und Mädchen in erschreckendem Ausmaß zugenommen. Während sich einige EU-Regierungen nach wie vor weigern, die Istanbul-Konvention zu ratifizieren, arbeiten andere sogar aktiv gegen die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter und verbreiten Falschinformationen über diesen Vertrag. Diese Länder nehmen die Frauenrechte und den Kampf gegen geschlechtsspezifische Gewalt in Geiselhaft. Der Rat muss jetzt damit Schluss machen und vorangehen, indem er die Konvention mit qualifizierter Mehrheit annimmt!

Nur mit starken Rechtsinstrumenten und einer Null-Toleranz-Politik können wir in der EU Frauen unterstützen und schützen! Die Ratifizierung der Istanbul-Konvention durch die EU und die Festlegung von geschlechtsspezifischer Gewalt als Verbrechen sind die Schritte, die jetzt unternommen werden müssen! Sie sollten einhergehen mit einer horizontalen Richtlinie zur Beseitigung jeglicher geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und Mädchen sowohl online als auch offline.

Ursula von der Leyen hatte in ihrer letzten Rede zur Lage der Union eine derartige Richtlinie versprochen. Drei Monate später warten wir immer noch darauf. Die Frauen haben keine Zeit zu verlieren. Sie zahlen jeden Tag den Preis; manchmal sogar mit ihrem Leben. Diese Richtlinie muss Vorbeugungsmaßnahmen, Unterstützungsdienste und Schutzmaßnahmen für Opfer aller Formen geschlechtsspezifischer Gewalt umfassen. Sie muss auch Mindeststandards für die Strafverfolgung und Verpflichtungen für die Mitgliedsstaaten enthalten, um sicherzustellen, dass Gewalt in der Partnerschaft ein entscheidender Faktor bei der Prüfung von Sorgerechtsfällen ist.“

Hinweis für die Redaktion:

Jede dritte Frau in der Europäischen Union – das sind 62 Millionen Frauen – hat ab dem 15. Lebensjahr körperliche und/oder sexuelle Gewalt erlebt.

Jede zweite Frau (55%) hat sexuelle Belästigung erlebt.

Weltweit hat fast ein Drittel der Frauen im Alter zwischen 15 und 49 Jahren, die in einer Beziehung waren, angegeben, dass sie einer Form körperlicher und/oder sexueller Gewalt durch ihren Intimpartner ausgesetzt waren.

38% aller Frauenmorde werden von Intimpartnern begangen.

Jede zehnte Frau in der EU wurde ab 15 Jahren Opfer von sexueller Belästigung durch digitale Werkzeuge.

21 EU-Mitgliedsstaaten haben die Istanbul-Konvention ratifiziert. Bulgarien, Litauen, Lettland, Tschechien, Ungarn und die Slowakei haben dies noch nicht getan.

Beteiligte Abgeordnete
Koordinatorin
Deutschland
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