Die Sozialdemokratische Fraktion im Europäischen Parlament begrüßte heute das Urteil des Europäischen Gerichtshofs, das bestätigt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Hersteller kollektiv an dem Ort verklagen können, wo ein fehlerhaftes Produkt erworben wurde. In der Rechtssache gegen Volkswagen befand der Gerichtshof, dass Verbraucherorganisationen in Österreich den deutschen Fahrzeughersteller an österreichischen Gerichten verklagen können, wo die Autos gekauft wurden.

Die S&D Fraktion kämpft seit Jahren für Vorschriften, die sicherstellen, dass Sammelklagen in der ganzen EU möglich sind. Nach einer Vereinbarung mit dem Rat Ende Juni wird die Gesetzgebung gegen Ende 2020 zum Abschluss gebracht, um einen besseren Schutz der Verbraucherrechte zu gewährleisten.

 

Tiemo Wölken, sozialdemokratischer Fraktionssprecher für Rechtsfragen, sagte dazu:

„Das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist ein weiterer Sieg für die Verbraucherrechte in ganz Europa nach dem Dieselgate-Skandal. Erst vor wenigen Wochen haben das Europaparlament und die Mitgliedsstaaten sich auf eine längst überfällige Vereinbarung über EU-weite Regeln für Sammelklagen geeinigt. Das bedeutet, dass die Verbraucher künftig ihre Kräfte auf EU-Ebene bündeln und grenzübergreifend Klagen anstrengen können.

Die Sozialdemokratische Fraktion hat sich konsequent für EU-Vorschläge eingesetzt, die es den europäischen Verbrauchern ermöglichen, gemeinsam gegen große Unternehmen zu klagen. Jetzt werden die Grundlagen geschaffen, damit diese neuen Vorschriften in Kraft treten können, sodass die Konsumenten bald noch mehr Möglichkeiten für den Zugang zum Recht haben werden.“

 

Lara Wolters, für die kollektive Rechtsdurchsetzung zuständiges Mitglied der S&D Fraktion, sagte:

„Dank des in Österreich bestehenden Systems des kollektiven Rechtsschutzes konnte eine Verbraucherorganisation im Namen von Kunden, die von einem großen multinationalen Unternehmen in einem anderen EU-Land betrogen worden sind, ihre Beschwerde am Europäischen Gerichtshof vorbringen. Heute fällten die Richter ein gerechtes Urteil, das nicht nur die Vorteile des kollektiven Rechtsschutzes hervorhebt, sondern auch unterstreicht, dass diese Option des Zugangs zum Recht überall in Europa dringend notwendig ist.

Die Sozialdemokratische Fraktion hat sich dafür stark gemacht, dass Konsumenten bald unabhängig davon, wo sie in der EU leben und wo sie ein fehlerhaftes Produkt gekauft haben, zusammenkommen und kollektive Maßnahmen ergreifen können.“

Beteiligte Abgeordnete
Koordinator
Deutschland
Mitglied
Niederlande
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