Gestern Abend erzielten das Europäische Parlament und der Rat eine vorläufige Einigung über die Verordnung zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte, die den Geltungsbereich der Ökodesign-Richtlinie über energieverbrauchsrelevante Produkte hinaus auf ein möglichst breites Produktspektrum ausweitet. Die Verordnung zielt darauf ab, nachhaltige Produkte zur Norm auf dem EU-Markt zu machen. Durch ihre führende Rolle in den Verhandlungen konnte die S&D-Fraktion die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen stärken und die umfassende Umweltwirksamkeit des Textes sicherstellen.

Mit der erzielten Einigung ist die Kommission nun in der Lage, besondere Umweltanforderungen für Produkte festzulegen, etwa was ihre Haltbarkeit, Reparierbarkeit, Existenz von Schadstoffen und ihren ökologischen Fußabdruck angeht. Außerdem ist für alle Waren ein neuer Produktpass mit genauen und aktuellen Informationen vorgeschrieben, um die Transparenz zu erhöhen, das Funktionieren der Kreislaufwirtschaft zu verbessern und der Verbraucherschaft fundierte Kaufentscheidungen zu ermöglichen.

Der S&D-Fraktion ist es gelungen, die Vorgaben zur Entsorgung unverkaufter Produkte in der neuen Ökodesign-Verordnung durch ein Verbot der Vernichtung von unverkauften Textil- und Schuhwaren auszubauen – eine Bestimmung, die im ursprünglichen Kommissionsvorschlag nicht enthalten war. Ferner sorgte die S&D-Fraktion für mehr Klarheit darüber, welche Produkte zuerst reguliert werden sollten, indem sie der Kommission eine Liste mit prioritären Produkten zur Begutachtung vorlegte.*

Alessandra Moretti, sozialdemokratische Hauptverhandlerin des Europäischen Parlaments für die Ökodesign-Verordnung, sagte:

„Es ist höchste Zeit, dass wir uns von dem schädlichen Modell des Herstellens, Kaufens, Wegwerfens verabschieden, das sich negativ auf unseren Planeten, unsere Gesundheit und unsere Wirtschaft auswirkt. Bei der künftigen Produktgestaltung sollte der Nutzen der Ware aufgezeigt, unsere Erde respektiert und der Schutz der Umwelt gewährleistet werden. Nachhaltige Produkte werden zur Norm werden und es den Verbraucherinnen und Verbrauchern ermöglichen, Energie zu sparen, Dinge reparieren zu lassen und schon beim Einkauf kluge Umweltentscheidungen zu treffen. Darüber hinaus wird sich das Verbot der Vernichtung unverkaufter Textilien und Schuhe als entscheidender Einflussfaktor zur Änderung der Herstellungspraktiken der Fast-Fashion-Industrie erweisen.“

Die erzielte Einigung muss noch vom Europäischen Parlament und den EU-Mitgliedstaaten abgesegnet werden.

* Zu den Produktgruppen zählen Eisen, Stahl, Aluminium, Textilien, Möbel, Reifen, Waschmittel, Farben, Schmiermittel, chemische Erzeugnisse und energieverbrauchsrelevante Waren sowie Produkte aus dem Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie und andere elektronische Geräte.

Beteiligte Abgeordnete
Mitglied
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