Angesichts der jüngsten Vorwürfe über gewaltsame Zurückdrängungen (sogenannte Pushbacks) an den Außengrenzen der EU wird die Sozialdemokratische Fraktion im Europäischen Parlament einen Kommissionsvorschlag für neue Regeln im EU-Überprüfungsverfahren (Screening) verbessern, indem sie einen Grundrechtsmechanismus dahingehend stärkt, dass dieser auch Grenzüberwachungspraktiken überprüft und alle Menschenrechtsverletzungen untersucht.

Als Teil einer umfassenderen Asylreform im Pakt zu Migration und Asyl hat die EU-Kommission im vergangenen Jahr Vorschriften für ein neues Überprüfungsverfahren für Personen vorgeschlagen, die irregulär in die EU einreisen.

Die sozialdemokratische Verhandlungsführerin des Europäischen Parlaments für dieses Dossier, Birgit Sippel, hat heute dem Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres ihre Änderungsanträge vorgelegt. Neben der Verbesserung des unabhängigen Überwachungsmechanismus zielen die Vorschläge der S&D Fraktion darauf ab, dafür zu sorgen, dass das Screening-Verfahren nicht mehr zu systematischer Inhaftierung führt, und verpflichtende Gesundheitskontrollen und Schutzbedürftigkeitsprüfungen für alle irregulär einreisenden Drittstaatsangehörigen vorzusehen.

Birgit Sippel, innenpolitische Sprecherin der S&D Fraktion und Berichterstatterin des Parlaments zum Screening-Bericht, sagte dazu:

„Die Mehrheit der Vorwürfe über Rechtsverletzungen, die ans Licht kommen, findet während der Grenzüberwachung statt, aber es fehlt uns immer noch an einer ordnungsgemäßen Aufsicht an den Grenzen. Ohne die Ausweitung des Anwendungsbereichs auf die Grenzüberwachung würde die Wirksamkeit des von der Kommission vorgeschlagenen Mechanismus ernsthaft untergraben. Ein völlig unabhängiger Mechanismus, der auch Nichtregierungsorganisationen einbezieht, wäre ein Meilenstein in unserem Umgang mit Vorwürfen über Grundrechtsverletzungen an unseren Außengrenzen und ein wichtiger Schritt in Richtung eines EU-Grenzmanagements, das sowohl effektiv als auch effizient ist und alle relevanten EU-Gesetze und internationalen Verpflichtungen einhält.

Außerdem dürfen wir nicht zulassen, dass das Überprüfungsverfahren zu einer grausamen und willkürlichen Inhaftierung von Personen führt, die internationalen Schutz suchen. Das entspricht nicht unseren Werten und steht nicht im Einklang mit unseren Gesetzen. Aus diesem Grund habe ich Änderungsanträge eingebracht, um sicherzustellen, dass die Richtlinie über Aufnahmebedingungen ab dem Zeitpunkt der Antragstellung gilt und Rechte einschließlich angemessener Aufnahmebedingungen und Gesundheitsversorgung geschützt werden.

Zu guter Letzt unterstützen wir Identitäts- und Sicherheitsprüfungen relevanter Datenbanken und wollen verpflichtende Gesundheitskontrollen und Schutzbedürftigkeitsprüfungen im Screening einführen, damit besondere Bedürfnisse bei der Aufnahme und spezielle verfahrensrechtliche Erfordernisse so früh wie möglich gekennzeichnet werden. Dadurch werden Fehler vermieden, wenn Asylbewerber zum nächsten Schritt im Asylverfahren weitergeleitet werden, und nur so kann gewährleistet werden, dass schutzbedürftige Personen die Unterstützung erhalten, die sie benötigen.“

Beteiligte Abgeordnete
Koordinatorin
Deutschland