Am Dienstag, dem 27. Februar, werden die Mitglieder des Europäischen Parlaments eine Verordnung über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung verabschieden, die das Wahlumfeld sicherer machen und die Wählerschaft dazu befähigen soll, bei Wahlen fundierte Entscheidungen zu treffen. Ziel der neuen Verordnung ist es, die Transparenz politischer Kampagnen sowohl online als auch offline zu erhöhen und Desinformation und ausländische Einflussnahme zu verhindern. 

Die neue Verordnung ist ein wichtiger Sieg für die Sozialdemokratische Fraktion im Europäischen Parlament, der es gelungen ist, ein Archiv für politische Online-Werbung durchzusetzen. Des Weiteren haben die S&D-Abgeordneten sichergestellt, dass rein private Kommunikation von der Verordnung ausgenommen ist.

Maria-Manuel Leitão-Marques, sozialdemokratische Schattenberichterstatterin für die Verordnung über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung, sagte:

„Mit den neuen Bestimmungen wollen wir bei allen Wahlen in der EU mehr Transparenz herstellen und gegen Desinformation und ausländische Einflussnahme vorgehen. Wir helfen den Bürgerinnen und Bürgern, politische Werbung als solche zu erkennen, zu verstehen, wer dahintersteckt, und zu wissen, ob sie personalisierte Wahlwerbung erhalten haben, damit sie fundierte Entscheidungen treffen können.

Die Sozialdemokratische Fraktion im Europaparlament hat durchgesetzt, dass ein öffentliches europäisches Archiv für politische Online-Werbung eingerichtet wird. Das Archiv wird Kopien aller Online-Anzeigen und detaillierte Angaben über die Identität der Sponsoren, die für die Kampagne ausgegebenen Beträge und die Engagement-Kennzahlen enthalten. 

Wahrscheinlich wird auch weiterhin versucht werden, Wahlprozesse von außen zu beeinflussen. Dies ist eine ernste Bedrohung für die Sicherheit der EU und ihrer Mitgliedsstaaten. Aus diesem Grund hat die S&D-Fraktion darauf gedrängt, die Finanzierung politischer Werbung in der EU durch Geldgeber zu verbieten, die keine EU-Staatsangehörigkeit besitzen oder nicht mindestens drei Monate vor einer Wahl oder einer Volksabstimmung in der EU ansässig oder niedergelassen waren.“

Hinweis für die Redaktion:

Die neuen Vorschriften treten 2025 in Kraft. Eine Ausnahme bildet die diskriminierungsfreie Bereitstellung grenzüberschreitender politischer Werbung, die schon für die Europawahl im Juni gilt. 

Die Kommission ist für die Einrichtung und Verwaltung des Online-Archivs zuständig, in dem Kopien aller politischen Online-Anzeigen zehn Jahre lang aufbewahrt werden sollen. Das Archiv muss öffentlich zugänglich sein, und alle Interessierten müssen die Möglichkeit haben, die Datenbank zu durchsuchen und die Daten für weitere Analysen zu nutzen. 

Beteiligte Abgeordnete
Delegationsleiterin
Mitglied
Portugal
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