Wir müssen die Verbraucherrechte besser schützen, sagen die Sozialdemokraten

Eine breite Mehrheit im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherrechte stimmte heute für den Bericht der sozialdemokratischen Berichterstatterin Olga Sehnalová über neue Regeln zur Stärkung der Befugnisse der nationalen Behörden bei der Durchsetzung der Konsumentenrechte.

Die Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz aus dem Jahr 2004 hat wirksame Verfahren der Zusammenarbeit zwischen den öffentlichen Behörden eingerichtet, die für die Durchsetzung der Verbraucherrechte verantwortlich sind.

Angesichts der wachsenden Herausforderungen durch den Online-Handel und EU-weite Rechtsverletzungen ist diese Reform unerlässlich, um die Verbraucherrechte zu stärken. Dazu müssen den staatlichen Behörden weitreichende Kompetenzen eingeräumt werden, darunter auch die Befugnis, Geldbußen und Zwangsgelder zu verhängen und den Händler zu verpflichten, Verbraucher zu entschädigen, die als Folge der Rechtsverletzung geschädigt wurden, unter anderem auch durch finanziellen Schadenersatz.

Im Anschluss an die Abstimmung im Ausschuss sagte Olga Sehnalová:

„Diese Verordnung kann die grenzübergreifende Zusammenarbeit zwischen den Behörden im Bereich der Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze erheblich stärken.

Da die Händler immer mehr im gesamten Binnenmarkt tätig sind, brauchen wir wirksame Mechanismen, wenn etwas schiefgeht.“

Der sozialdemokratische Fraktionssprecher für den Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, Nicola Danti, fügte hinzu:

„Diese Verordnung schafft zeitgemäße und wirksamere Kooperationsmechanismen, die den Schutz der Verbraucher in der EU stärken werden. Das ist ein positiver Schritt vorwärts, um zu garantieren, dass die zuständigen Behörden ausreichende Befugnisse haben, um Rechtsverletzungen, durch die EU-Verbraucher geschädigt werden, wirksamer zu ahnden, und um zu gewährleisten, dass die Konsumenten umfassend geschützt sind, insbesondere im Bereich des elektronischen Handels.“

Die neuen Vorschriften geben der EU-Kommission von Amts wegen das Recht, koordinierte Maßnahmen gegen einen Wirtschaftsakteur einzuleiten, wenn mindestens die Hälfte der EU-Bürger aus mindestens der Hälfte der Mitgliedsstaaten von der behaupteten Rechtsverletzung betroffen ist.

Die Sozialdemokratische Fraktion konnte eine stärkere Rolle für externe Organisationen im Warnsystem durchsetzen. Dadurch können Verbraucherorganisationen Warnungen übermitteln und von den zuständigen Behörden oder der Kommission Rückmeldung über die Folgemaßnahmen erhalten.