Die Sozialdemokratische Fraktion im Europäischen Parlament stimmte heute für einen Vorschlag, der es den Mitgliedsstaaten erlaubt, auf elektronische Veröffentlichungen den gleichen Mehrwertsteuersatz anzuwenden wie auf gedruckte Bücher.

Gegenwärtig können elektronisch erbrachte Dienstleistungen wie z.B. elektronische Veröffentlichungen mit dem Mindestnormalsatz von 15% besteuert werden. Hingegen können die Mitgliedsstaaten auf Druckveröffentlichungen wie Zeitungen, Bücher und Zeitschriften ermäßigte oder stark ermäßigte Mehrwertsteuersätze anwenden.

 

Die Verhandlungsführerin der S&D Fraktion Mady Delvaux sagte dazu:

 

„Es freut mich sehr, dass das Europäische Parlament heute mit großer Mehrheit dafür gestimmt hat, den Mitgliedsstaaten zu erlauben, die Mehrwertsteuer auf elektronische Bücher an den Steuersatz für gedruckte Bücher anzupassen. Derzeit kann die elektronische Version eines Romans sechs oder sieben Mal stärker besteuert werden als das Druckexemplar. Diese unterschiedliche Behandlung von gedruckten und elektronischen Veröffentlichungen hat mit der Entwicklung der digitalen Wirtschaft zusehends ihre Berechtigung verloren.

Viele Mitgliedsstaaten verlangen weniger oder gar keine Mehrwertsteuer für Bücher, weil sie sie als wichtige Kulturwerte zur Förderung des Lesens betrachten. Daher gibt es keinen Grund, einen Unterschied zwischen gedruckten und elektronischen Büchern zu machen.“

 

Die S&D Fraktionssprecherin für Wirtschafts- und Währungsfragen, Pervenche Berès, fügte hinzu:

 

„Nach dieser wichtigen Entscheidung fordern wir den Ministerrat auf, diese überfällige Änderung der Mehrwertsteuergesetzgebung zügig zu verabschieden, ohne die anstehende grundsätzliche Reform der Mehrwertsteuersätze abzuwarten.“