Nach langem Kampf begrüßen die Sozialdemokraten das Aus für Roaminggebühren und die Garantie der Netzneutralität

Die Sozialdemokratische Fraktion hat als Erste die Abschaffung der Roaminggebühren innerhalb der Europäischen Union gefordert. Das ist jetzt vier Jahre her. Heute hat das Plenum des Europäischen Parlaments endlich ein neues Gesetz verabschiedet, das bis zum 15. Juni 2017 den Zusatzkosten für die Verwendung von Mobiltelefonen in einem anderen EU-Land ein Ende bereitet.

Die neue Telekommunikationsverordnung wird außerdem ein offenes und nichtdiskriminierendes Internet auf der Grundlage des Prinzips der Netzneutralität garantieren.

Die S&D Fraktion hätte sich ein früheres Aus für die Roaminggebühren und einen größeren Geltungsbereich für diese Verordnung gewünscht. Sie stimmte dennoch für diesen Bericht, weil er ab sofort eine stufenweise Abschaffung der grenzüberschreitenden Gebühren innerhalb der EU* sicherstellen und strikte Garantien für die Netzneutralität einführen wird. Die Sozialdemokratische Fraktion wird ihre Arbeit fortsetzen, um sicherzustellen, dass diese Verordnung korrekt umgesetzt wird, und um bestimmte Aspekte des Telekommunikationsmarktes zu regulieren, die aufgeschoben wurden, wie beispielsweise die Versteigerung von Frequenzen.

Die Stellvertretende Vorsitzende der S&D Fraktion, Kathleen Van Brempt, sagte dazu:

„Als die Sozialdemokratische Fraktion vor vier Jahren das Ende der Roaminggebühren gefordert hat, gab es viel Widerstand von nationalen Regierungen, von der EVP-Fraktion im Parlament und sogar von der Kommission. Unsere Beharrlichkeit hat die Situation verändert, und jetzt haben wir ein Datum am Horizont: 2017. Das ist ein Kompromiss zwischen unserer Forderung, die Gebühren bis 2016 abzuschaffen, und dem Beharren der Mitgliedsstaaten, jegliche Veränderung bis 2018 hinauszuschieben.

Wir haben einen guten Ausgleich zwischen dem Schutz der Verbraucher und der gerechten Nutzung von Roaminggebühren gefunden, um sicherzustellen, dass es zu keinen Missbräuchen kommt, beispielsweise durch Personen, die beim Umzug in ein anderes EU-Land ihre Telefonnummer nicht ändern. Gemeinsam mit der EU-Kommission werden wir die Umsetzung dieser Klausel genau beobachten.

Der Grundsatz der Netzneutralität wird in den 28 nationalen Rechtssystemen verankert. Dadurch werden die Internetdienstanbieter in ganz Europa verpflichtet, den gesamten Internetverkehr gleich zu behandeln, ohne Diskriminierung, Beschränkung oder Behinderung, und unabhängig von Sender und Empfänger, Inhalt, Anwendungen oder genutzten Diensten.“

Die sozialdemokratische Schattenberichterstatterin im Industrieausschuss, Patrizia Toia, sagte:

„Es gab sehr harte Verhandlungen, bei denen die Sozialdemokratische Fraktion die treibende Kraft für Veränderungen war. Zuerst haben wir alle Interessengruppen überzeugt, das wirkliche Ziel, nämlich die Abschaffung aller Roaminggebühren, zu akzeptieren. Dann haben wir uns erfolgreich gegen den Versuch gewehrt, Preisobergrenzen einzuführen. Wir haben eine ausgewogene Verordnung erreicht, die den Konsumenten zugutekommen, die künstlichen nationalen Grenzen niederreißen und florierende Telekommunikations- und Internetbranchen ermöglichen wird.

Das ist aber noch nicht das Ende. Heute haben wir eine Schlacht gewonnen, aber wir arbeiten bereits an neuen Reformen, um einen funktionierenden Telekom-Binnenmarkt in der EU zu schaffen. Das ist unerlässlich für eine dynamische europäische Industrie auf der Grundlage von Innovation und zugleich der erste Schritt zu einem Rahmen für eine solide digitale Agenda.“


* Die sozialdemokratischen Verhandlungsführer haben auf einem klaren Enddatum für die Roaminggebühren bestanden, und jetzt haben wir es endlich: 15. Juni 2017. Die Roaminggebühren werden schon am 30. April 2016 sinken, wenn die derzeitigen Obergrenzen für Endkundenpreise durch einen maximalen Aufpreis von 5 Cent pro Minute für Anrufe, 2 Cent für SMS und 5 Cent pro Megabyte für Daten ersetzt werden.

Beteiligte Abgeordnete
Vizevorsitzende
Belgien