Die Ausschüsse für Binnenmarkt und Recht des Europäischen Parlaments haben heute Vorschläge unterstützt, das Vertragsrecht zur Bereitstellung von digitalen Gütern zu modernisieren.

Evelyne Gebhardt, SPD-Europaabgeordnete und S&D Verhandlungsführerin zum Vertragsrecht für digitale Güter, sagte zu den neuen Vorschlägen:

„Jeden Tag schließen Millionen Europäer Verträge über digitale Güter ab. Dabei geht es um das Runterladen eines Songs, einer neuen App oder einfach dem Beitritt zu einem neuen Sozialen Medium. Oft merken Konsumenten dabei gar nicht, dass sie anstatt mit Geld mit ihren personenbezogenen Daten für die scheinbar kostenlosen Dienste bezahlen. Unsere Gesetze haben mit dieser sich wandelnden Realität nicht Schritt gehalten. Oft genießen Konsumenten online deshalb weniger Schutz, als wenn sie offline etwas kaufen. Diese Richtlinie ist ein wichtiger Schritt nach vorne, der dazu beitragen wird, die Regeln in der EU zu harmonisieren. Dadurch wird der Konsumentenschutz gestärkt und Unternehmen werden es einfacher haben, grenzüberschreitend Handel zu betreiben.“

“Dieses neue Gesetz wird allen das Leben erleichtern, die online auf Inhalte zugreifen. Es wird sicherstellen, dass Konsumenten schnell entschädigt werden, wenn Güter nicht den vorgeschriebenen Standards entsprechen oder nicht mit der Beschreibung übereinstimmen. Die Anbieter und nicht die Konsumenten werden zudem über einen längeren Zeitraum die Beweislast zu tragen haben, dass die Güter den vorgeschriebenen Standards entsprechen. Das wird es einfacher machen, einen Vertrag zu kündigen oder eine Rückerstattung zu erhalten.“