Die Sozialdemokratische Fraktion im Europäischen Parlament stimmte heute für die Beseitigung von Hindernissen für den freien Verkehr nicht personenbezogener Daten für Unternehmen und öffentliche Behörden in der Europäischen Union. Die neuen Vorschriften werden die Flexibilität im Markt der Cloud-Dienste fördern und Unternehmen in die Lage versetzen, IT-Ressourcen auszuwählen, den Dienstleister zu wechseln und die Leistungen der Cloud-Dienste voll auszuschöpfen. Die Verordnung würde ein 18-faches Wachstum der europäischen Datenwirtschaft bringen, was bis 2020 rund 4% des Bruttoinlandsprodukts der EU ausmachen würde. Die S&D Fraktion unterstreicht, dass dieses Wachstum nicht dazu führen darf, dass die personenbezogenen Daten der Bürgerinnen und Bürger 'geopfert' werden.

Die Verhandlungsführerin der S&D Fraktion für den freien Datenverkehr, Christel Schaldemose, sagte dazu:

"Wir haben heute für die Beseitigung geographischer Einschränkungen für die Datenspeicherung im Binnenmarkt gestimmt. Das ist ein wichtiger Schritt vorwärts, um das Potenzial der europäischen Datenwirtschaft auszuschöpfen. Sowohl die europäischen Verbraucherinnen und Verbraucher als auch die Unternehmen werden in den kommenden Jahren stark davon profitieren, zumal die Wirtschaft weltweit gleiche Wettbewerbsbedingungen vorfinden wird.

Diese Vorteile dürfen jedoch nicht zu Lasten der persönlichen Daten der europäischen Bürgerinnen und Bürger gehen. Für uns Sozialdemokraten ist es von entscheidender Bedeutung, dass der Schutz der personenbezogenen Daten und Transparenz gewährleistet sind. Zu diesem Zweck haben wir uns dafür eingesetzt, den Schutz der Privatsphäre und der persönlichen Daten in der elektronischen Kommunikation sicherzustellen. Wir wollen, dass Verbraucher und Unternehmen von stärker integrierten Binnenmarktdaten profitieren, wo die Regeln eindeutig, zukunftssicher und netzneutral sind."

Der S&D Fraktionssprecher für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, Nicola Danti, fügte hinzu:

"Die Verordnung über den freien Datenverkehr ist ein Meilenstein für die digitale Binnenmarktstrategie. Sie wird mehr Wettbewerb zwischen den Cloud-Diensten und mehr Auswahl für die Verbraucher bringen, die den Cloud-Dienstleister künftig einfacher wechseln können.

Zusätzlich zum Schutz der personenbezogenen Daten im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung konnten wir sicherstellen, dass die öffentlichen Behörden für die Datenverarbeitung in ihrem Hoheitsgebiet keine Datenlokalisierungsauflage machen werden. Zudem haben wir erreicht, dass kleine und mittlere Unternehmen und Neugründungen in die Erarbeitung eines Verhaltenskodex einbezogen werden. Sie werden außerdem Beratung seitens der EU-Kommission erhalten."

 

Hinweis für die Redaktion:

Der Begriff nicht personenbezogene Daten bezieht sich auf von Maschinen erzeugte oder kommerzielle Daten, die entweder nicht persönlicher Natur oder anonym sind.

Einschränkungen für die Datenlokalisierung, die die Datenmobilität behindern, nehmen in verschiedenen Sektoren unterschiedliche Formen an.

Beteiligte Abgeordnete
Delegationsleiterin
Koordinatorin
Dänemark