Allgemeine Bedingungen für die Teilnahmeberechtigung und die Zulassung  

  1. Die Bewerber/innen für ein Praktikum müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
    • Sie müssen zu Beginn des Praktikums mindestens 18 und höchstens 35 Jahre alt sein.
    • Sie müssen die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaats der Europäischen Union besitzen, es sei denn, die Bestimmungen des Artikels 26 finden Anwendung.
    • Sie müssen die Werte der Fraktion teilen.
    • Sie müssen einen Hochschulabschluss besitzen (mindestens einen Bachelor- oder einen gleichwertigen Abschluss), es sei denn, die Bestimmungen des Artikels 25 finden Anwendung.
    • Sie müssen gründliche Englisch- oder Französischkenntnisse haben. Gute Kenntnisse in einer weiteren Amtssprache der Europäischen Union sind wünschenswert.  
  2. Die Fraktion fördert die Chancengleichheit, gewährleistet die Ausgewogenheit der Geschlechter und schließt jegliche Art von Diskriminierung aus, die in der Charta der Grundrechte genannt wird. Die Auswahl- und Einstellungsverfahren sind so gestaltet, dass behinderte Bewerber/innen nicht benachteiligt werden.