Das Europäische Parlament nahm heute eine Resolution zur Unterstützung der im EU-Recht verankerten Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger Ungarns an. Die Entschließung folgte auf Erklärungen des ungarischen Premierministers über die Wiedereinführung der Todesstrafe und die verstärkte Viktimisierung von Migranten durch seine Regierung und macht klar, dass das Europäische Parlament keine Änderungen am ungarischen Recht akzeptieren wird, die zentrale europäische Werte bedrohen. 

Im Anschluss an die Verabschiedung der Resolution sagte Birgit Sippel, S&D Fraktionssprecherin für den Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres:

„Diese Entschließung macht klar, dass wir keine Änderungen am Rechtssystem eines Mitgliedsstaats akzeptieren werden, die gegen die Werte verstoßen, auf denen unsere Union gründet. Die Todesstrafe ist mit der eigentlichen Grundidee Europas unvereinbar. Aus diesem Grund verurteilen wir die wiederholten Aussagen Viktor Orbàns, der eine Debatte über die Wiedereinführung der Todesstrafe anstoßen will. Ungarn ist ein wichtiger Bestandteil der Europäischen Union, und wir wollen den ungarischen Bürgerinnen und Bürgern klarmachen, dass ihnen dadurch unveräußerliche Rechte zustehen, die ihnen nicht nach Lust und Laune einer verzweifelten Regierung weggenommen werden können. 

Die Resolution verurteilt außerdem schärfstens die öffentliche Konsultation zur Migration und eine landesweite Plakatkampagne, die Einwanderer dämonisiert und ausgrenzt. Wir werden keine staatlich geförderten Versuche akzeptieren, für politische Zwecke Angst und Hass zu schüren. 

Ungarn ist ein schönes Land mit einem stolzen Volk und verdient etwas Besseres als die billige, hässliche Politik der letzten Monate.“ 

Redaktionshinweis

Auf Initiative der S&D Fraktion fordert diese Entschließung die EU-Kommission auf, einen Gesetzesvorschlag für die Einrichtung eines EU-Mechanismus für Demokratie, Rechtsstatlichkeit und Grundrechte zu erarbeiten. Die Einzelheiten dieses Mechanismus werden beim SPE-Kongress in Budapest erörtert werden. Zudem hat diese Resolution den Ausschuss des Europäischen Parlaments für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres damit beauftragt, einen legislativen Eigeninitiativbericht über dieses Thema zu verfassen. 

Beteiligte Abgeordnete
Koordinatorin
Deutschland