Bei Nichtanpassung drohen Strafzahlungen. Sektorales Fahrverbot vorantreiben, klares Bekenntnis zu BBT, Verlagerungsgarantie notwendig
Die EU-Wegekostenrichtlinie sieht vor, dass Mauteinnahmen die Kosten für Infrastruktur nicht überschreiten dürfen. Für den Brenner bedeutet das, dass die Lkw-Maut um 24% gesenkt werden muss. Da der Querfinanzierungszuschlag auf der A12 Inntalautobahn EU-rechtskonform von 20 % auf 25% angehoben wird, beträgt die Senkung für den gesamten Brennerkorridor zwischen Kufstein und Brennerpass rund 13%. „Gurgiser soll sich seinen billigen Populismus sparen und sich stattdessen genauer informieren. Wird die Maut nicht angepasst, droht ein Vertragsverletzungsverfahren. Die Konsequenz wären Strafzahlungen und Rückzahlungen der zu Unrecht einbehaltenen Maut“, erklärt SPÖ-Verkehrssprecher Georg Dornauer.
„Umso wichtiger ist es, dass das sektorale Fahrverbot ehestmöglich und rechtlich korrekt wieder eingeführt und der Schwerverkehr nach und nach auf die Schiene verlagert wird. Die SPÖ steht voll hinter dem Projekt Brennerbasistunnel. Was wir dringend brauchen, sind Verlagerungsgarantien für den Schwerverkehr, sonst nützt der beste Tunnel nichts“, nimmt Dornauer das Land in die Pflicht, hier rechtzeitig vorzusorgen. Bereits jetzt fördert der Bund die RoLa, Milliarden werden in die Schieneninfrastruktur und damit eine aktive Verlagerungspolitik gesteckt.
Die Tiroler SPÖ-Europaabgeordnete Karoline Graswander-Hainz hat für kommende Woche bereits einen persönlichen Gesprächstermin mit Verkehrsminister Alois Stöger vereinbart. „Im kommenden Jahr soll außerdem die Wegekostenrichtlinie überarbeitet werden. Ich werde mich natürlich im Sinne Tirols für eine Änderung stark machen“, versichert Graswander-Hainz. Sie appelliert außerdem an die Nachbarländer Deutschland und Italien, die Wegekostenrichtlinie auf der Brennerroute auszuschöpfen. Derzeit ist eine Alpenquerung durch die Schweiz fast doppelt und über Italien/Frankreich dreimal so teuer als über den Brenner.
Bereits im Jahr 2000 hat der EuGH Österreich einmal aufgrund zu hoher Mautsätze auf der Brennerstrecke verurteilt. Der OGH hatte darauf aufbauend im Frühjahr 2004 entschieden, dass die betroffenen Frächter einen Anspruch auf Rückzahlung hätten (Kosten für die ASFINAG durch die Rückzahlungen ca. 150 Millionen Euro).
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