Der Ausschuss des Europäischen Parlaments für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres stimmte heute für die Schaffung einer gemeinsamen EU-Liste sicherer Herkunftsländer, die binnen drei Jahren die bestehenden nationalen Listen ersetzen soll. Das soll den Mitgliedsstaaten helfen, bestimmte Asylanträge schneller und mit größerer Übereinstimmung zu bearbeiten. Die Sozialdemokratische Fraktion hat sichergestellt, dass diese neuen Vorschriften die Grundrechte der Asylbewerber nicht beeinträchtigen, und dass die Methoden und Kriterien für die Festlegung und Überprüfung der Liste klar definiert und streng angewandt werden.

Sylvie Guillaume, sozialdemokratische Berichterstatterin des Parlaments für diesen Vorschlag, sagte dazu:

„Eine EU-Liste sicherer Herkunftsländer kann helfen, unterschiedliche Praktiken zu verringern und sicherzustellen, dass Entscheidungen EU-weit einheitlich sind. Derzeit haben wir eine chaotische Situation mit Ländern mit eigenen Listen, die unterschiedliche Staaten enthalten. Dieses System soll nach einer Übergangszeit von drei Jahren durch eine einheitliche EU-Liste ersetzt werden.

Wenn die Regeln für die Bestimmung eines sicheren Herkunftslandes aber nicht klar sind und die Rechte von Asylsuchenden nicht uneingeschränkt respektiert werden, ist zu befürchten, dass die Listen das Grundrecht einer Einzelperson auf Beantragung von Asyl beeinträchtigen. Der nun angenommene Text stellt sicher, dass diese Bedenken ausgeräumt werden. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass das Konzept nur auf Einzelfallbasis angewandt wird und die individuellen Umstände jedes Asylbewerbers berücksichtigt.

Wir haben außerdem sichergestellt, dass die Liste flexibel sein wird, damit ein Land, dessen Situation sich plötzlich verschlechtert, rasch aus der Liste entfernt werden kann. Zudem haben wir die Methode verbessert, mit der Länder als sicher eingestuft werden. Das umfasst vor allem eine enge Zusammenarbeit mit Dritten, wie z.B. Nichtregierungsorganisationen oder das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen, um zu gewährleisten, dass die Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten ein klares und verantwortliches Verfahren beinhaltet und auf präzisen und aktuellen Informationen aus verschiedenen Quellen beruht.“ 

Birgit Sippel, Sprecherin der S&D Fraktion für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres, sagte:

„Es ist äußerst wichtig, dass das Grundrecht einer Einzelperson auf Beantragung von Asyl nicht dadurch beeinträchtigt wird, dass ihr Land auf einer Liste sicherer Herkunftsstaaten steht. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass das Konzept nur auf Einzelfallbasis angewandt wird und die individuellen Umstände jedes Asylbewerbers berücksichtigt. Das erfordert die vollständige Anwendung der Schutzmaßnahmen, die bereits in der Asylverfahrensrichtlinie vorgesehen sind, insbesondere die Möglichkeit einer persönlichen Anhörung. In manchen Fällen haben wir die geltenden Vorschriften gestärkt und den Schutz von Minderjährigen, Minderheiten oder anderen gefährdeten Personengruppen verstärkt. Das ist unerlässlich, da einige Länder zwar als sicher gelten können, aber für bestimmte Minderheiten oder Personengruppen in Wirklichkeit nicht sicher sind.“

Redaktionshinweis

Nach der Asylverfahrensrichtlinie können die Mitgliedsstaaten spezifische Vorschriften für beschleunigte Verfahren anwenden, wenn ein Asylsuchender Staatsangehöriger eines Landes ist, das angesichts seines stabilen demokratischen Systems und der Einhaltung internationaler Menschenrechtsabkommen als sicheres Herkunftsland erachtet wird. Derzeit haben 12 EU-Länder solche Listen, die aber nicht koordiniert sind, was zu einer unterschiedlichen Behandlung ähnlicher Anträge führen kann.

Die EU-Kommission hat im September die Schaffung einer gemeinsamen Liste vorgeschlagen, die Albanien, Bosnien und Herzegowina, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, den Kosovo, Montenegro, Serbien und die Türkei umfasst.

Beteiligte Abgeordnete
Koordinatorin
Deutschland
Mitglied
Frankreich