Weidenholzer: Historischer Tag für den Datenschutz

S&D-Vizepräsident: Informationelle Selbstbestimmung wird gestärkt

 

Wien (OTS/SK) - Das Europäische Parlament hat heute das Datenschutzpaket verabschiedet. "Es handelt sich um einen Meilenstein und einen historischen Tag für den Datenschutz in Europa. Erstmals in der Geschichte der Europäischen Union gibt es ein einheitliches Recht zum Schutz der Daten und Privatsphäre in ganz Europa. Wenn wir uns im Internet bewegen, hinterlassen wir eine Menge Spuren. BürgerInnen müssen sich darauf verlassen können, dass diese geschützt werden. Das Gesetz stärkt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung", erklärt Josef Weidenholzer, Vizepräsident der sozialdemokratischen Fraktion (S&D) im Europäischen Parlament. Unternehmen wie Facebook haben beispielsweise Daten und Profile zu löschen, wenn NutzerInnen ihr Profil aufgeben wollen. In Zukunft wird es möglich, leichter aus sozialen Netzwerken auszusteigen. Es dürfen nicht mehr Daten als notwendig gesammelt werden. Auf jede Weiterverwendung muss explizit hingewiesen werden." ****

 

Die vorigen Regelungen stammen aus einer Zeit, in der sich Menschen noch kaum im Internet bewegt haben. Durch die Kakophonie der verschiedenen Gesetzeslagen war es auch für Unternehmen schwierig, grenzüberschreitende Dienste anzubieten. Die verschiedenen nationalen Lösungen aus dem Jahr 1995 wurden nun durch die einheitliche Datenschutzverordnung überholt. Weidenholzer: "Das neue Gesetz bringt auch klare Vorgaben und Regeln für Unternehmen und damit mehr Rechtssicherheit."

 

"Wir konnten erreichen, den Strafrahmen für multinationale Unternehmen zu verdoppeln. Damit ist das Einhalten der neuen Gesetzeslage gesichert", sagt der SPÖ-Europaabgeordnete. "Bis jetzt war es durchaus üblich, dass Unternehmen so viele Daten wie möglich sammeln, daraus Nutzerprofile erstellen und diese weiterverkaufen. Das wird nun erschwert, weil die Datenschutzverordnung einheitliche Standards, Rechtssicherheit und härtere Strafen bringt." Auch Unternehmen in Drittstaaten müssen sich an EU-Recht halten, wenn Sie Daten von EU-BürgerInnen verarbeiten. Durch die Verordnung ist es auch nicht mehr möglich, sich als datenverarbeitendes Unternehmen an dem Standort niederzulassen, an dem die niedrigsten Standards gelten.