Das Europäische Parlament stimmte heute über die Verordnung zur Verbesserung des EU-Instruments für Stabilität und Frieden ab. Zuvor hatten die EU-Botschafter am 27. Oktober einen Kompromiss zwischen der aktuellen EU-Präsidentschaft und dem Europäischen Parlament gebilligt. Diese lange und ursprünglich umstrittene Vereinbarung eröffnet der EU die Möglichkeit, ihre Unterstützung auszuweiten, indem sie Maßnahmen für den Aufbau von Kapazitäten für die Sicherheit und Entwicklung militärischer Akteure in Partnerländern finanziert. Die neuen Maßnahmen werden in erster Linie durch die Umschichtung bereits vorhandener Mittel aus dem Gesamthaushalt der EU finanziert. Für den Zeitraum 2018-2020 werden 100 Millionen Euro bereitgestellt. 

Die Kompromisslösung, die die angenommene Verordnung erst ermöglicht hat, wurde von der Sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament vorgeschlagen, unterstützt und durchgesetzt. Die Sozialdemokraten erreichten ihre beiden Zielsetzungen für diesen Bericht. Erstens weicht der Text so wenig wie möglich vom ursprünglichen Vorschlag der EU-Kommission ab und enthält eine Erklärung, dass das Instrument für Stabilität und Frieden nicht mit Geldern des Instruments für Entwicklungszusammenarbeit finanziert wird. Und zweitens garantiert diese erweiterte Verordnung die Transparenz der Ausgaben aus diesem Instrument und hält das Europäische Parlament ordnungsgemäß auf dem Laufenden.

Knut Fleckenstein, außenpolitischer Sprecher der Sozialdemokratischen Fraktion, erklärte dazu:

„Wenn wir wirklich eine nachhaltige Entwicklungszusammenarbeit erreichen wollen, müssen wir die Projekte und Folgeprojekte in unseren Partnerländern beschützen. Zu diesem Zweck wird das lokale Militär vor Ort gelegentlich Unterstützung brauchen, um seine Aufgaben zu erfüllen und den Schutz der Entwicklungszusammenarbeit zu gewährleisten.

Die Sozialdemokratische Fraktion hat dafür gesorgt, dass das Geld für den Schutz von Projekten, die eine friedliche und integrative Entwicklung vor Ort fördern, nicht vom Haushalt für die Entwicklungszusammenarbeit abgezogen wird.“