Heute hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) sein Urteil über das EU-Singapur-Freihandelsabkommen veröffentlicht. Zwei Aspekte des Handelsvertrages, nämlich Bestimmungen im Zusammenhang mit nicht direkten ausländischen Investitionen und Bestimmungen betreffend die Streitbeilegung zwischen Investoren und Staaten, fallen demnach nicht unter die ausschließliche Zuständigkeit der Europäischen Union. Folglich muss dieses Freihandelsabkommen nicht nur vom Europäischen Parlament, sondern auch von den nationalen und regionalen Parlamenten ratifiziert werden. Die Sozialdemokratische Fraktion begrüßt zwar, dass das Urteil die Kompetenzverteilung zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedsstaaten bei der Ratifizierung von Handelsabkommen klärt, sie weist aber auch auf das erhöhte Risiko von Blockaden bei zukünftigen Freihandelsverträgen hin.


David Martin, sozialdemokratischer Fraktionssprecher für das Handelsabkommen zwischen der EU und Singapur, sagte dazu:

„Die gute Nachricht ist, dass das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs endlich das Abkommen zwischen der EU und Singapur entblockt, das nun hoffentlich bald zur Ratifizierung an das Europäische Parlament weitergeleitet werden kann. Wir begrüßen dieses lang erwartete Urteil, da es Klarheit hinsichtlich der Kompetenzverteilung zwischen der EU und den Mitgliedsstaaten bei unseren Freihandelsabkommen schafft. Die Auswirkungen dieses Urteils sind jedoch vielfältig und müssen sorgfältig geprüft werden.

Unsere Handelspolitik muss den richtigen Mittelweg zwischen demokratischer Verantwortlichkeit und Wirksamkeit finden. Die Glaubwürdigkeit der EU als internationaler Dealmaker und die Zukunft unserer Handelspolitik selbst stehen auf dem Spiel, und unsere Partner beobachten jeden unserer Schritte ganz genau.“

 

Allesia Mosca, handelspolitische Sprecherin der S&D Fraktion, fügte hinzu:

„Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs klärt die Rollen des Europäischen Parlaments und der nationalen Parlamente bei der Ratifizierung von Handelsverträgen. Wir müssen aufpassen, dass der EU nicht die Hände gebunden werden, wenn sie Handelsabkommen aushandelt, und dass sie ihre Glaubwürdigkeit gegenüber unseren Partnern nicht verliert. Die Lösung des Problems der mangelnden Beteiligung sollte in einer umfassenderen Einbeziehung der nationalen Parlamente während der Verhandlungsphase liegen und nicht in der Einräumung eines faktischen Vetorechts, wenn das Abkommen bereits abgeschlossen und vom Europäischen Parlament ratifiziert worden ist.

Das Europäische Parlament ist ein gewähltes Gremium mit der gleichen demokratischen Legitimität wie die verschiedenen nationalen Parlamente und zusätzlich mit der Sachkenntnis, um Handelsabkommen zu prüfen. Wir werden das EuGH-Urteil sorgfältig bewerten und dabei sowohl die demokratische Legitimität des Europäischen Parlaments als auch die Notwendigkeit einer einheitlichen EU-Handelspolitik berücksichtigen.“