Die Sozialdemokratische Fraktion im Europäischen Parlament begrüßte heute die von der EU-Kommission vorgelegten neuen gemeinsamen Regeln zur Unternehmensbesteuerung und forderte die Mitgliedsstaaten zu mehr Ehrgeiz in dieser Frage auf.

Der S&D Fraktionsvorsitzende Gianni Pittella sagte dazu:

„Die Sozialdemokraten fordern seit langem wirksame Vorschriften, um gegen die Gewinnverschiebung durch Unternehmen von einem Land in ein anderes vorzugehen.

Mit den Enthüllungen durch LuxLeaks und Panama Papers ist dies zu einer Dringlichkeit geworden. Wir wollen sicherstellen, dass Gewinne dort besteuert werden, wo sie erwirtschaftet werden. Das ist die Lösung, um aggressive Steuerplanung durch multinationale Konzernriesen zu vermeiden.

Wir verstehen, dass die Kommission einen zweistufigen Ansatz wählen musste, um die Blockade dieses Dossiers im Rat zu durchbrechen. Wir werden aber kämpfen, um sicherzustellen, dass auf die gemeinsamen Steuervorschriften eine Konsolidierung folgt. Das bedeutet, dass Unternehmen für ihre Aktivitäten in der ganzen EU eine einzige Steuererklärung abgeben müssen. Wir wissen, dass es zähe Diskussionen zwischen den Mitgliedsstaaten geben wird, aber wir fordern sie auf, die Vorschläge zu unterstützen und nicht zu verwässern.

Unternehmen können nicht beides haben. Sie können nicht mehr die einheitlichen Wettbewerbsbedingungen des Binnenmarktes nutzen und sich gleichzeitig durch Steuershopping die günstigsten steuerlichen Bedingungen herauspicken.

Langfristig wird die EU das Problem der Konvergenz der Unternehmenssteuersätze angehen müssen. Nur so kann ein Steuersenkungswettlauf zwischen den Mitgliedsstaaten vermieden werden.“

Die wirtschafts- und währungspolitische Sprecherin der Sozialdemokratischen Fraktion, Pervenche Berès, fügte hinzu:

„Die Kommission hat einen Super-Steuernachlass für Investitionen im Bereich der Forschung und Entwicklung vorgeschlagen. Wir sind große Befürworter von Innovation, aber es ist wichtig, eine gute Definition von Forschung und Entwicklung zu haben, um zu gewährleisten, dass diese Ausnahme nicht genutzt wird, um Gewinne künstlich zu verschieben und die Steuerbemessungsgrundlage zu mindern.

Zudem werden wir darum kämpfen, den Geltungsbereich des Vorschlags auszuweiten, der nur für Unternehmen mit einem Umsatz von über 750 Millionen Euro verpflichtend ist. Unserer Ansicht nach sollten die Vorschriften für alle grenzübergreifend tätigen Unternehmen mit einem Umsatz von über 40 Millionen Euro gelten. Das würde rund 20.000 Firmen in der ganzen EU umfassen.

Klein- und Mittelbetriebe werden sich aussuchen können, welches System sie bevorzugen. Die übergeordneten Ziele sind die Schließung von Steuerschlupflöchern und die Verbesserung des neuen Systems, um es effizienter und für Geschäfte im Binnenmarkt kostengünstiger zu machen. Schlussendlich wollen wir, dass alle ihren gerechten Anteil an Steuern zahlen.“