Umstrittene Justizreform in Polen in Kraft getreten – EU-Parlament debattiert mit Premierminister Morawiecki

Wien (OTS/SK) - In Polen ist die umstrittene Justizreform am 3. Juli 2018 in Kraft getreten. Ein Drittel der Höchstrichterschaft wurde damit zwangspensioniert. Darauf hat die EU-Kommission mit einem Vertragsverletzungsverfahren reagiert. "Die rote Linie ist überschritten. Mit dieser Justizreform wird die Gewaltentrennung in Polen abgeschafft. Ziel ist, die Justiz unter die Kontrolle der nationalkonservativen Regierung zu bringen. Damit hängt die polnische Justiz am Gängelband der rechtsgerichteten Regierung“, betont SPÖ-EU-Abgeordneter Josef Weidenholzer im Vorfeld der Debatte mit dem polnischen Premierminister Morawiecki heute im EU-Parlament. ****

"Mit dem Vertragsverletzungsverfahren stellt sich die EU-Kommission auf die Seite der Bevölkerung. Es darf nicht sein, dass die polnische Regierung die Prinzipien des Rechtsstaates mit den Füßen tritt und die BürgerInnen um ihre grundlegenden Rechte bringt. Die Menschen haben ein Recht auf eine unabhängige Justiz. Die Situation ist sehr ernst. Umso wichtiger ist es, dass wir gerade in dieser Woche mit dem polnischen Premierminister über die Zukunft Europas diskutieren", sagt Taskforce-Mitglied für Rechtsstaatlichkeit Josef Weidenholzer.

„Ein Mitgliedstaat kann sich aber nicht über europäische Grundwerte hinwegsetzen. Mit dem Beitritt zur Europäischen Union hat sich Polen verpflichtet, diese einzuhalten", so der Vizepräsident der SozialdemokratInnen im EU-Parlament und ergänzt: "Es ist unsere Aufgaben, jetzt genau hinzuschauen und die gefährlichen Entwicklungen zu benennen. Die polnische Zivilgesellschaft zählt auf die EU: Wenn wir Polen aufgeben, geben wir Europa auf."

Diese Woche ist bereits das zweite Vertragsverletzungsverfahren gegen die polnischen Justizreformen innerhalb weniger Monate eingeleitet worden. Während beide laufenden Verfahren vom Europäischen Gerichtshof entschieden werden, führt die EU-Kommission schon seit Dezember ein drittes Verfahren nach Artikel 7. Dabei wird die Situation der Rechtsstaatlichkeit in Polen vom Europäischen Rat überprüft.