Verpflichtende Nährwertkennzeichnung tritt mit 13. Dezember in Kraft

 

Wien (OTS/SK) - "Wenn Nährwerte einheitlich gekennzeichnet sind, bekommen die KonsumentInnen beim Einkaufen einen besseren Überblick. Denn nur verständliche und klare Angaben helfen bei der Entscheidung, welches Produkt gekauft wird und was drinnen steckt", so SPÖ-EU-Abgeordnete Karin Kadenbach, die im Ausschuss für Lebensmittelsicherheit an der Umsetzung der Kennzeichnung mitgearbeitet hat. ****

 

Alle vorverpackten Lebensmittel, die ab 13. Dezember in den Handel kommen, müssen eine Nährwertkennzeichnung aufweisen. Unter vorverpackten Lebensmitteln versteht man Produkte, deren Inhalt nicht verändert werden kann, ohne die Packung zu öffnen. Auf der Packungsvorderseite werden die Angaben zum Energiegehalt des Lebensmittels und zu Mengen an Salz, Zucker, Fett, Kohlehydraten und Eiweiß angegeben - ausgedrückt als Anteil je 100 g oder 100 ml und möglichst in Tabellenform.

 

Take-away-Speisen sind von der Verordnung nicht betroffen. "Eine Pizza vom Lieferdienst gilt nicht als vorverpackt. Für die Gastronomie ändert sich mit der Informationspflicht nichts", betont Karin Kadenbach. "Eine bessere Lebensmittelkennzeichnung ist mit dem Inkrafttreten endlich fix. Für eine gesunde Ernährung sind diese Informationen unerlässlich", freut sich Kadenbach über die noch ausstehende Umsetzung der EU-Richtlinie.