
Die S&D-Fraktion hat die Einführung eines robusten Solidaritätsmechanismus unterstützt, der ein Mindestmaß an Umsiedlungen in andere Mitgliedstaaten sowie den Kapazitätsaufbau und Finanzierungsmaßnahmen vorsieht, die von einem EU-Solidaritätskoordinator überwacht werden. Der Mechanismus wird Mitgliedstaaten helfen, die nach Seenotrettungen Wellen von Neuankömmlingen verzeichnen oder in denen der Migrationsdruck aufgrund einer anhaltend hohen Zahl an eintreffenden Flüchtlingen besonders hoch ist. Außerdem haben wir die Vorschriften für die Familienzusammenführung im Asylverfahren gestärkt und gerechtere Regeln für die Zuweisung von Asylsuchenden an Mitgliedstaaten, mit denen Bildungskontakte bestehen, formuliert.
Die S&D-Fraktion hat hart dafür gearbeitet, dass die Situation von Asylsuchenden im Lauf des Antragsverfahrens auch weiterhin individuell bewertet wird. Wir haben uns um eine ausgewogenere Verordnung bemüht, in der das individuelle Recht auf Asyl bestehen bleibt, insbesondere durch die Gewährleistung eines kostenlosen Rechtsbeistands für alle Antragstellenden und die Verbesserung der Rechtsklarheit, was das Konzept sicherer Drittstaaten betrifft.
Die S&D-Fraktion hat verbindliche Identitäts-, Sicherheits- und Gesundheitskontrollen sowie Schutzbedürftigkeitsprüfungen für alle Personen etabliert, die irregulär oder nach einer Seenotrettung an den EU-Außengrenzen eintreffen oder dort Asyl beantragen. Wir haben dafür gesorgt, dass in jedem Mitgliedstaat ein Überwachungsmechanismus eingerichtet wird, der dazu dient, den Schutz der Grundrechte im Verlauf des Screeningverfahrens zu gewährleisten.
Die S&D-Fraktion hat für mehr Solidarität in Krisenzeiten gesorgt und sichergestellt, dass die Verantwortung für Menschen, die in solchen Zeiten Asyl suchen, gleichmäßig auf die Mitgliedsstaaten verteilt wird. Darüber hinaus haben wir die Möglichkeit der beschleunigten Gewährung von internationalem Schutz für Menschen in Not geschaffen, die es den Mitgliedstaaten erlaubt, Ressourcen dort einzusetzen, wo sie am dringendsten benötigt werden. Aufgrund der positiven Erfahrungen mit dem vorübergehenden Schutz, der Ukrainerinnen und Ukrainern nach dem russischen Einmarsch gewährt wurde, haben wir die Richtlinie über die Gewährung vorübergehenden Schutzes, die auf Vorschlag der Kommission aufgehoben werden sollte, im EU-Recht beibehalten.
Wir sind entschlossen, die Grundrechtecharta, insbesondere Artikel 18, der sich auf die Genfer Konvention von 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und das Zusatzprotokoll von 1967 stützt, zu verteidigen. Wir sind der Ansicht, dass wir unsere völkerrechtlichen Verpflichtungen aufrechterhalten müssen, anstatt sie zu brechen.
In dieser Legislaturperiode haben wir für ein neues Asyl- und Migrationspaket gekämpft, das auf einer individuellen Bewertung des Rechts auf Asyl beruht und das sowohl den Antragstellern als auch den Mitgliedstaaten klare Regeln vorgibt, ohne systematischen Rückgriff auf Verfahren, die zur Inhaftierung einer großen Zahl von Personen an den Außengrenzen führen.
Der Umgang mit in der EU ankommenden Asylsuchenden muss in der gemeinsamen Verantwortung der Mitgliedstaaten liegen statt nur in der Verantwortung der Länder ihrer Erstankunft oder derer, in die es viele Asylsuchende zieht. Diese gemeinsame Verantwortung unterliegt fairen und nachhaltigen Regeln.
Die Rettung von Menschenleben auf See ist eine moralische, humanitäre und rechtliche Pflicht, die auf dem Völkerrecht beruht. Sie erfordert ein proaktives, koordiniertes Vorgehen der EU und ihrer Mitgliedstaaten bei Einsätzen der Seenotrettung, um die wachsende Zahl der Todesopfer unter den Migrantinnen und Migranten, die das Mittelmeer zu überqueren suchen, zu verringern.
Wir brauchen ein weitreichenderes, gemeinsames Konzept für die legale Zuwanderung in die EU, das Personen aus Drittländern eine Perspektive bietet, damit sie legal in die EU einreisen und hier arbeiten können. Dieses Konzept sollte der EU helfen, den Arbeitskräftemangel zu beheben und die Ausbeutung schutzbedürftiger Arbeitskräfte, die häufig irregulär beschäftigt sind, zu verhindern sowie das Ausmaß der irregulären Migration zu verringern, die Menschen häufig in die Hände krimineller Schleuser treibt, die das Leben der Menschen aus Profitgründen aufs Spiel setzen.
Unsere Zusammenarbeit mit Drittländern muss vom Grundsatz der gleichberechtigten Partnerschaft geleitet sein. Wir müssen davon wegkommen, die politische Verantwortung mittels nicht tragfähiger informeller Abkommen an fragile und undemokratische Regierungen abzutreten. Die S&D-Fraktion befürwortet die Zusammenarbeit mit Drittländern in den Bereichen Handel, Visaerleichterungen, Sicherheit und Investitionen, sie unterstützt jedoch keine Abkommen mit Regierungen und Staatslenkern, die das Rechtsstaatsprinzip und die Menschenrechte mit Füßen treten.
Wir brauchen ein langfristiges Konzept, das den Fokus der EU stärker auf die Lösung geopolitischer Herausforderungen wie Krieg, Armut, Korruption, Hunger und Chancenlosigkeit legt, mithin die eigentlichen Ursachen der Migration. Die EU und ihre Mitgliedstaaten müssen in den Kapazitätsaufbau, die Erleichterung von Investitionen in die Bildung, die Stärkung der Asylsysteme und die Förderung der Rechts- und Justizsysteme in Drittländern investieren.
Wir brauchen umfassendere Eingliederungsmaßnahmen auf EU-Ebene, etwa durch die Möglichkeit, regionale, kommunale und lokale Behörden direkt mit EU-Mitteln zur Finanzierung von Integrationsprojekten auszustatten, da die Integration dort geleistet wird.
Wir müssen die Außengrenzen durch eine realistische Migrationspolitik schützen und einsehen, dass der Bau von Mauern den menschlichen Überlebenstrieb nicht aufhalten wird.