
Heute können bis zu zwei Millionen Kinder von Problemen mit der Anerkennung der Elternschaft in einem Mitgliedstaat betroffen sein, wenn diese in einem anderen EU-Land festgestellt wurde. Aus diesem Grund hat der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments unter dem Vorsitz der S&D-Fraktion einen Bericht verabschiedet, in dem es heißt, dass alle Kinder in der EU dieselben Rechte haben müssen und dass ihr Rechtsstatus in grenzüberschreitenden Situationen unabhängig von ihrer familiären Situation erhalten bleiben muss. Dazu gehören beispielsweise ihr Recht auf Unterhalt und die Rechtsnachfolge von Todes wegen sowie der Schulbesuch und eine Ausbildung in einem anderen Mitgliedsstaat. Da das Parlament bei diesem Gesetzgebungsverfahren nur konsultiert wird, haben die Mitgliedstaaten das letzte Wort über den Erlass der entsprechenden Verordnung, deren Verhandlungen derzeit blockiert sind, weil die EU-Länder keine Einigung erzielen konnten. Ein möglicher Ausweg scheint zu sein, dass nur diejenigen Mitgliedstaaten, die die Verordnung befürworten, sie im Rahmen des Verfahrens der verstärkten Zusammenarbeit annehmen. Die Tatsache, dass das Parlament geschlossen hinter dem Bericht der S&D-Abgeordneten Maria Manuel Leitão Marques steht, ist ein wichtiges Signal an den Rat, die Verordnung zügig zu verabschieden. Kein Kind darf aufgrund seiner Geburt oder der Art der Familie, in die es hineingeboren wurde, diskriminiert werden.
Laut einem Bericht der „Coalition Against SLAPPs in Europe“ aus dem Jahr 2022 wurden zwischen 2010 und 2021 in über dreißig europäischen Gerichtsbarkeiten 570 „strategische Klagen gegen die öffentliche Beteiligung“ (sogenannte SLAPP-Verfahren) gezählt. Dem S&D-Abgeordneten und Parlamentsberichterstatter Tiemo Wölken ist es zu verdanken, dass die neue Anti-SLAPP-Richtlinie eine Reihe wichtiger Maßnahmen zum Schutz von Personen enthält, die Ziel missbräuchlicher Klagen werden, mit denen versucht wird, den öffentlichen Diskurs über Themen zu verhindern, die für die Gesellschaft und das reibungslose Funktionieren unserer Demokratien von Bedeutung sind. Dazu gehören die beschleunigte Behandlung grenzüberschreitender Klagen, die frühzeitige Abweisung offensichtlich unbegründeter Klagen, das Recht auf vollen Kostenausgleich und die Zuerkennung von Schadenersatz und Entschädigung für Personen, die zu Unrecht verklagt wurden, die Sammlung einschlägiger Daten, Sensibilisierungsmaßnahmen sowie die Bereitstellung psychologischer, finanzieller und rechtlicher Unterstützung durch eine einzige Anlaufstelle in jedem Mitgliedstaat.
Die S&D-Fraktion hat die Arbeitnehmerschutzvorschriften verschärft, um faire Löhne, angemessene Arbeitsbedingungen und die Gleichbehandlung aller mobilen Arbeitskräfte in der EU, also auch von Grenzgängern und Saisonarbeitern, zu gewährleisten. Die Einrichtung der Europäischen Arbeitsbehörde im Juli 2019 war ein voller Erfolg. Die Behörde ist ein wichtiger Akteur bei der Durchsetzung der europäischen Vorschriften zur Arbeitsmobilität und zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit. Bei länderübergreifenden Durchsetzungsmaßnahmen unterstützt sie die Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten, etwa was gemeinsame Kontrollen und die Schlichtung grenzüberschreitender Streitigkeiten angeht. Darüber hinaus bietet sie mobilen Arbeitskräften, Arbeitgebern und Sozialpartnern besondere Dienste an und ist an der Bekämpfung der Schwarzarbeit beteiligt.
Wir haben dafür gesorgt, dass die Frist für die Vollendung des Europäischen Bildungsraums bis 2025 beibehalten wurde, Schritte zur Ausweitung des Digitalunterrichts vorgeschlagen und sichergestellt, dass Lehrkräfte angemessen geschult und Menschen aus benachteiligten Verhältnissen nicht außer Acht gelassen werden. Die Anerkennung von Lernerfahrungen, die im Rahmen der allgemeinen und beruflichen Bildung erworben wurden, muss neben der klassischen Anerkennung von Bildungsabschlüssen klar der nächste Schritt sein, wie im Zwischenbericht der Kommission über die Umsetzung der Empfehlung des Rates zur Förderung der automatischen Anerkennung von Hochschulqualifikationen und von Qualifikationen der Sekundarstufe II und der beruflichen Bildung hervorgehoben wird.
Wir haben geholfen, die Mittel für Erasmus+ für den Zeitraum 2021-2027 gegenüber dem letzten Zeitraum zu verdoppeln und die Inklusionsziele programmübergreifend zu stärken, um das Programm für alle erschwinglich und zugänglich zu machen. Außerdem haben wir die Notwendigkeit betont, das psychische Wohlbefinden junger Menschen in den Blick zu nehmen und sie systematisch an Konzepten und Entscheidungen zu beteiligen.
Kein Kind darf aufgrund seiner Geburt oder der Art der Familie, in die es hineingeboren wurde, diskriminiert werden. Gegenwärtig ist allerdings nicht ausgeschlossen, dass für ein und dieselbe Familie in verschiedenen EU-Ländern unterschiedliche Gesetze zur Feststellung der Elternschaft eines Kindes gelten. Das heißt, dass Kinder ihre Eltern, rein rechtlich gesehen, verlieren können, wenn sie in ein anderes EU-Land einreisen. Die S&D-Fraktion setzt sich dafür ein, dass eine in einem EU-Land festgestellte Elternschaft in allen Mitgliedstaaten anerkannt wird.
Diese Freiheiten sind wichtige Elemente für das reibungslose Funktionieren unserer demokratischen Gesellschaften und die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit. Alle, die in der Öffentlichkeit aktiv sind, etwa weil sie Nachrichtenartikel schreiben, journalistische Recherchen betreiben oder an friedlichen Protesten teilnehmen, müssen dies ohne Angst vor Einschüchterung oder Belästigung tun können. Wir müssen die Grundrechte der Meinungs-, Informations- und Versammlungsfreiheit europaweit schützen. Dazu ist die Einführung einer Richtlinie erforderlich, die Maßnahmen zum Schutz von Personen vorsieht, die sich zu Themen von öffentlichem Interesse äußern, wie Journalistinnen und Journalisten.
Die Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU ist eine Grundfreiheit und eine wesentliche Ursache für den Erfolg des Binnenmarkts. Dabei darf der freie Dienstleistungsverkehr die Arbeits- und Sozialrechte nicht untergraben. Es gibt jedoch weiterhin skrupellose Arbeitgebende, betrügerisch agierende Personalagenturen und dubiose Arbeitsvermittlungen, die nach rechtlichen Schlupflöchern suchen, um mobile Arbeitskräfte auszubeuten. Um die Rechte der mehr als 1,7 Millionen mobilen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der EU zu schützen, müssen wir das Mandat der Europäischen Arbeitsbehörde ausweiten, um die Durchsetzung von EU-Recht zu erleichtern und eine faire Mobilität zu garantieren. Außerdem müssen wir die Überarbeitung der Leiharbeitsrichtlinie angehen, um Arbeitsvermittlungen und Zeitarbeitsunternehmen, die gegen EU-Recht verstoßen, das Handwerk zu legen. Wir fordern die Einführung eines Europäischen Sozialversicherungsausweises, wie von der Europäischen Kommission bereits 2018 versprochen, als EU-weites Instrument zur Koordinierung der sozialen Sicherheit und zur Gewährleistung einer fairen Arbeitsmobilität.
Wir wollen allen Menschen zu jedem Zeitpunkt ihres Lebens Zugang zu integrativen und erschwinglichen hochwertigen Bildungsangeboten geben. Die Menschen müssen in der Lage sein, sich frei innerhalb der EU zu bewegen, ohne befürchten zu müssen, dass ihr Bildungs- oder Ausbildungsabschluss und ihre Berufserfahrung in anderen Mitgliedsstaaten nicht anerkannt werden. In mehreren Ländern ist der Schulabbruch noch immer Realität. Es fehlen flexible und modulare Lernwege für alle Altersgruppen, außerdem gibt es keine automatische Anerkennung von Abschlüssen und Lernerfahrungen über die EU hinweg. Der Europäische Bildungsraum soll diese Mängel beheben, daher müssen wir dafür sorgen, dass er bis 2025 umgesetzt wird.
Die Bildungspolitik sollte sich zudem vorrangig der sozialen Ungleichheiten annehmen, die durch die Lockdowns während der Coronapandemie zusätzlich verschärft wurden, als vielen Kindern in abgelegenen Gebieten und aus weniger gut situierten Familien der Zugang zu einer hochwertigen Bildung verwehrt blieb. Außerdem sollte sie die mentalen Probleme beleuchten, die vielen jungen Menschen heute zu schaffen machen.
Der Zugang zur Europawahl für zugewanderte EU-Bürgerinnen und -Bürger (auch als „mobile Bürgerinnen und Bürger“ bezeichnet) hat für uns hohe Priorität. Wir wollen ihre Wahlbeteiligung erhöhen und dem Grundsatz der Nichtdiskriminierung Rechnung tragen, da nach Angaben der Europäischen Kommission derzeit mehr als 17 Millionen EU-Bürgerinnen und -Bürger im Ausland leben oder arbeiten.